Regensburg
11.03.2019 - 17:39 Uhr

Gericht: Keine weitere Anklage gegen Wolbergs

Gute Nachrichten für den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Er muss sich keinem zweiten Korruptionsprozess stellen. Das Landgericht weist zudem Vorwürfe gegen ihn zurück.

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). Bild: Peter Kneffel/dpa
Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD).

Das Landgericht Regensburg hat die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte im Oktober vergangenen Jahres Anklage wegen auffälliger Spenden des Immobilienzentrums (IZ) Regensburg an Wolbergs' SPD-Ortsverein erhoben.

Die damit befasste 5. Strafkammer stellte mit Beschluss vom Montag fest, dass bei allen Anklagepunkten eine "untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen" besteht, die schon Gegenstand der vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg laufenden Hauptverhandlung wegen Spenden des Bauteams Tretzel (BTT) sind. Der schwebende Prozess gegen den Oberbürgermeister entfalte hier eine Sperrwirkung, hieß es in einer Pressemitteilung des Landgerichts. Ob die Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme in der weiteren Anklage berechtigt sind oder nicht, könne deshalb in diesem Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Zumindest in einem "für die Strafbarkeit möglicherweise nicht unwesentlichen Aspekt" weist das Landgericht Vorwürfe gegen Wolbergs zurück. Der suspendierte OB habe bei der Anmietung einer Privatwohnung keine Sonderbehandlung vom IZ erfahren. Ermittlungen im Zwischenverfahren hätten ergeben, dass andere Mieter ebenfalls keine Maklercourtage an das IZ zahlen mussten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.

Der Beschluss vom Montag bezog sich nicht auf eine dritte und vierte Anklage gegen Wolbergs, die die Staatsanwaltschaft erst Anfang dieses Jahres erhob. Dabei handelt es sich um Vorwürfe im Zusammenhang mit Spenden der Regensburger Immobilienunternehmer Ferdinand und Martin Schmack sowie von einem Geschäftsführer eines weiteren Immobilienunternehmens aus Mittelfranken. Wolbergs' Verteidiger gehen allerdings davon aus, dass es auch hier zu keinem Prozess kommen wird. Auch bei diesen Tatvorwürfen bestehe das "von der 5. Strafkammer zu Recht angenommene Verfahrenshindernis doppelter Rechtshängigkeit".

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.