Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg haben einem Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Landkreis Tirschenreuth nach einer Pressemitteilung des Hauptzollamts nachgewiesen, über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren circa 80 000 Euro an Sozialabgaben hinterzogen zu haben.
Geleistete Überstunden der Beschäftigten seien durch Sachbezüge in Form von Ausstattungsgegenständen, Betriebsstoffen oder Getränken abgegolten und über den Betrieb abgerechnet worden. Diese Sachbezüge habe der Geschäftsführer den Sozialversicherungsträgern nicht mitgeteilt.
Der mit dem Sachbezug verbundene geldwerte Vorteil gelte als Einnahme und somit als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Sachbezüge stellten daher, mit den für sie maßgebenden Werten, Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. "Für die Berechnung der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge wurden daher den Sozialversicherungsträgern fehlerhafte Beträge übermittelt. Der durch dieses Verhalten entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf circa 80 000 Euro", informiert das Hauptzollamt.
Das zuständige Amtsgericht Regensburg habe den Geschäftsführer neben einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 150 Euro (insgesamt also 18 000 Euro) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt.
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