In der Oberpfalz steht der Fasching vor der Tür, und das Polizeipräsidium Oberpfalz hat einige wichtige Hinweise für die Feiernden. Die Polizei betont, dass Kostüme mit beleidigendem oder diskriminierendem Charakter unangebracht sind. Verboten sind Darstellungen, die Straftatbestände erfüllen, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder täuschend echte Uniformen von Behörden. Auch Anscheinswaffen, die echten Schusswaffen ähneln, sind in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.
Sicherheit im Straßenverkehr
Beim Autofahren ist das Tragen von Kostümen oder Masken nicht ausdrücklich verboten, solange die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird. Das Gesicht muss erkennbar und das Sichtfeld frei sein. Wer durch eine Maske oder ein voluminöses Kostüm behindert wird, riskiert ein Bußgeld. Die Polizei warnt zudem vor Alkohol am Steuer, da dies eine der Hauptursachen für Unfälle ist. Während der Faschingszeit werden verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt.
Sicherheit bei Umzügen
Die Polizei appelliert an die Verantwortlichen der Faschingsumzüge, die eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger gründlich zu prüfen. Eine ordnungsgemäße Sicherung und das Einhalten der zulässigen Personenzahl sind grundlegende Sicherheitsvoraussetzungen. Mängel sollten umgehend behoben werden, um Unfälle zu vermeiden.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Polizeipräsidiums Oberpfalz und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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