Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Niederbayern und die Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln seit mehreren Monaten gegen eine Bande sogenannter Telefonbetrüger. Zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 29 und 48 Jahren stehen laut Mitteilung der Polizei im Verdacht, seit Ende Juli 2025 in 17 Fällen als Abholer von Geld, Schmuck und anderen Wertgegenständen im Gesamtwert von etwa 500.000 Euro verantwortlich zu sein. Den Opfern wurde vorgetäuscht, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse in Untersuchungshaft, falls keine Kaution hinterlegt werde.
Ermittlungen seit August 2025
Die Ermittlungen begannen im August 2025 nach einem Betrugsversuch in Geiselhöring, Landkreis Straubing-Bogen. Eine 65-jährige Geschädigte erkannte den Betrugsversuch und informierte die Polizei, die daraufhin die Übergabe der vermeintlichen Tatbeute überwachte und einen der Verdächtigen festnahm. In der Folgezeit gelang es der Geschädigten sogar den Betrügern weiterhin ihre Kooperation vorzuspielen, so dass diese noch einen weiteren Angeschuldigten zur Abholung der vermeintlichen Beute schickten, der ebenfalls festgenommen werden konnte.
In den folgenden Monaten gelang es den Ermittlungsbehörden durch akribische Detailermittlungen, die Angeschuldigten mit weiteren 16 Betrugstaten nach gleichem Muster, die sich im gesamten Bundesgebiet ereignet hatten, in Verbindung zu bringen. So werteten die polizeilichen Sachbearbeiter insbesondere GPS-Daten und von den Angeschuldigten mitgeführte Mobiltelefone aus, um ein umfassendes Bewegungsbild der Angeschuldigten zu erlangen. Dieses konnte mit den weiteren Taten in Einklang gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 19. März 2026 Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben.
In Untersuchungshaft
Die beiden Verdächtigen befinden sich seit August 2025 in Untersuchungshaft. Einer der Männer gab an, von einer unbekannten Person zur Abholung einer Tasche angesprochen worden zu sein, während der andere sich nicht äußerte. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Das Landgericht Regensburg wird über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Polizeipräsidiums Niederbayern und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.



















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