Es ist Tag sechs im Wolbergs-Prozess und es kehrt ein wenig Alltag ein in Saal 104 am Landgericht Regensburg. Die Sitze sowohl im Besucher- als auch im Pressebereich sind nur noch spärlich besetzt. Die Fronten weiter vorne im Saal sind längst abgesteckt - und verhärtet. Das wird am Montag gleich zu Beginn wieder deutlich.
Staatsanwältin Christine Ernstberger erklärt im Zusammenhang mit einer Einlassung des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs (SPD) aus der vergangenen Woche, dessen Aussagen während des Prozesses zu beobachten und später gegebenenfalls nochmals auf die Agenda zu bringen. "Sie drohen mir nicht", richtet sich Wolbergs daraufhin aufgebracht an Ernstberger. Richterin Elke Escher muss mit beruhigenden Worten eingreifen.
Inhaltlich soll CSU-Stadtrat Hermann Vanino zur Klärung der Ereignisse beitragen. Zu den Geldern, die vom angeklagten Bauträger Volker Tretzel an den SSV Jahn Regensburg flossen, kann Vanino, Amtsrichter a. D., allerdings "wenig bis gar nichts sagen". Dafür bekräftigt er die Notwendigkeit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde der CSU-Fraktion im November 2014, die die Vergabe des begehrten Nibelungenkasernen-Areals an Tretzel beanstandete. Es habe formale Verstöße gegeben, etwa eine "völlig dürre Vorlage für so eine wichtige Entscheidung" im Stadtrat. Von Spekulationen, dass es eine Verknüpfung der Grundstücksvergabe und den Tretzel-Millionen an den Jahn gibt, habe er zwar gehört, sagt Vanino. Sie seien aber nicht Teil der - letztlich abgelehnten - Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Regierung der Oberpfalz gewesen. Von einem - angeblichen - Gespräch zwischen seinem Parteifreund Christian Schlegl und dem ebenfalls angeklagten Norbert Hartl, damals SPD-Fraktionsvorsitzender, habe er gewusst. Darin soll Hartl sinngemäß gesagt haben, Tretzel müsse das Kaserenareal erhalten, damit weiter Geld an den Jahn fließt. Wolbergs' Verteidiger Peter Witting stichelt, als Amtsrichter hätte Vanino bei einer angeblich so deutlichen Verknüpfung viel mehr aufhorchen müssen.
Sichtlich nervös tritt im Anschluss Finanz- und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger in den Zeugenstand. Er berichtet, wie der Verkauf des Nibelungenareals abgelaufen war. Eine Erstausschreibung noch unter OB Hans Schaidinger (CSU) sei gekippt worden, da sie allein den Höchstbietenden berücksichtigte - was dem allgemeinen Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum widersprach, sagt Daminger. Bei der Neuausschreibung, die auch weitere Aspekte wie sozialen Wohnraum und Energieversorgung beinhaltete, habe er drei verschiedene Bewerber, darunter Tretzel, für die drei vorhandenen Baufelder favorisiert. Oberbürgermeister Wolbergs habe ihm aber "fachliche Argumente, die ich nachvollziehen konnte" vorgetragen, die für eine Vergabe aller drei Felder an Tretzel sprachen.
Am späten Nachmittag wird es erneut spannend. Richterin Escher entscheidet über die Verwertbarkeit der Telekommunikationsüberwachung der vier Angeklagten Wolbergs, Tretzel, Hartl und Franz W., einem ehemaligen Mitarbeiter Tretzels. Deren Verteidiger hatten beantragt, die Erkenntnisse aus der umfangreichen Überwachung ihrer Mandanten nicht zu verwenden. Escher verfügt, dass eine ganze Reihe von Kommunikationsereignissen nicht verwertet werden darf, da es sich um Anwaltsgespräche oder Gespräche aus dem privaten Kernbereich handelt.
Die Widersprüche gegen die Verwertbarkeit sämtlicher Erkenntnisse weist Escher jedoch zurück. Zum Zeitpunkt der Überwachungs-Anordnung durch einen Ermittlungsrichter sei es zumindest möglich erschienen, dass der Tatbestand Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vorgelegen habe, erklärt Escher.













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