Schirmitz
08.02.2019 - 12:08 Uhr

Kurze Häuser, großer Abstand im Baugebiet "Bachstraße I"

Der Schirmitzer Gemeinderat behandelt über eineinhalb Stunden die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan "Bachstraße I". Die CSU-Fraktion unterbreitet einen Vorschlag für die Bürger.

Auf dem Baugebiet "Bachstraße I" (Mitte) wünschen sich die direkten Nachbarn (rechts vom Baugebiet) eine lockere Bebauung mit möglichst großem Abstand zu den gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Bild: gsb
Auf dem Baugebiet "Bachstraße I" (Mitte) wünschen sich die direkten Nachbarn (rechts vom Baugebiet) eine lockere Bebauung mit möglichst großem Abstand zu den gemeinsamen Grundstücksgrenzen.

Insgesamt trägt Bauamtsleiter Josef Hammer 26 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von 5 Bürgern vor. Landschaftsarchitekt Stefan Weidenhammer ging auf die Ausführungen jeweils so ein, dass eine für den Bauherren, die Firma "R & K Projektbau 1", und die Gemeinde einvernehmliche Lösung zustande kam. Mit dieser Bearbeitung der Anregungen erklärte sich das Plenum jeweils einverstanden.

Für die CSU-Fraktion unterbreitete Stefan Koller bezüglich der Anliegen der Bürger folgenden Vorschlag: Die privaten Einwender regen eine lockere, durchlässigere Bebauung mit geringen Gebäudelängen an und bitten um einen größtmöglichen Abstand der geplanten Gebäude zu den gemeinsamen Grundstücksgrenzen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 28. Mai 2018 einen Entwurf des Bebauungsplans beschlossen, der einen Abstand der Wohngebäude von regelmäßig 2,5 Meter zur Erschließungsstraße vorsieht. Die Gestaltung des Wohngebiets wurde in Grundriss, Anordnung und Anzahl der Gebäude darauf ausgerichtet.

Nach Meinung der Fraktion stehen diese Ziele aber in Konflikt zueinander und lassen sich nicht gleichzeitig vereinbaren. Um nun die berechtigten Interessen der Anlieger aufzunehmen, können die zulässigen Gebäudelängen von 11,5 auf 10,75 Meter verkürzt und die Grundrisse auf 10,75 mal 9 Quadratmeter geändert werden. Damit der Abstand der geplanten Gebäude zu den Grundstücksgrenzen der Anlieger im Westen gleichbleibt, werden die Abstände der Baugrenzen zur Erschließungsstraße um 0,5 auf 2,0 Meter verringert. Der geringere Sicherheitsabstand beziehungsweise Arbeitsraum zwischen den Wohngebäuden und der Straße wird dabei in Kauf genommen. Mit diesem Vorschlag erklärte sich das Gremium einverstanden. Insgesamt wurde der Entwurf des Bebauungsplanes "Bachstraße I" in der vorgelegten Form und mit den beschlossenen Änderungen gebilligt.

Dem Antrag auf Vorbescheid eines Schirmitzers zum Neubau eines Vier-Familien-Wohnhauses am "Wirtsplatzl" erteilte der Rat das gemeindliche Einvernehmen. Dann ging es um eine Anfrage eines Regensburgers hinsichtlich möglicher Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Sandstraße". Der Regensburger beabsichtigt, auf dem Grundstück Lilienweg 10 ein Doppelhaus zu errichten. Er bat den Gemeinderat daher um eine Aussage zu zahlreichen geplanten Abweichungen zum diesbezüglichen Bebauungsplan. Die Beantwortung der Fragestellungen hatte aber nicht den Charakter eines Vorbescheides. Deshalb müssten nach Meinung des Gremiums zunächst noch entsprechende Unterlagen eingereicht werden.

Der Folgevereinbarung mit dem Landkreis Neustadt zur Übernahme der Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung der Wertstoffcontainer-Standplätze genehmigte der Rat.

 
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