Im Gemeindegebiet stehen an mehreren Stellen Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume. Auch Kirsch- und Mirabellenbäume sowie Holundersträucher sind zu finden. Stehen diese Bäume nicht auf Privatgrundstücken, fallen die reife Früchte nicht selten einfach zu Boden und verderben. Dabei würde der eine oder andere sicherlich gerne zum Apfelpflücker greifen. Ganz so einfach ist das aber nicht.
Diese Bäume stehen auf Gemeindegrund und gehören auch der Gemeinde. Und damit auch der Ertrag. Wer erntet, würde rein rechtlich wohl Diebstahl begehen. Jedoch hat die Frauen-Union im vorigen Herbst im Gemeinderat einen Antrag eingebracht. Warum sollen diese Früchte verderben?, hatte die FU nachgehakt.
Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die Bevölkerung diese Bäume abernten darf. Allerdings nur für den Eigenbedarf. Jeder darf also Äpfel für den nächsten Apfelkuchen ernten. Will man Marmelade einkochen, bitteschön. Aber wo stehen die gemeindeeigenen Bäume eigentlich?
Der Bauhof wird sie vor der Erntezeit noch mit gelben Bändern um den Stamm markieren. Wenn alle Bäume markiert sind, soll es auch eine Karte mit den Standorten geben. Aber jetzt schon dürfen Bürger gerne mit offenen Augen durch Schirmitz gehen. Die Bäume auf Gemeindegrund befinden sich an verschiedensten Stellen.
Wo Schirmitzer Obst pflücken dürfen
- Bergstraße: Zwetschge (bereits reif) und Birne
- Bachstraße: Mirabelle und Apfel
- Panoramarundwanderweg: Kirschbäume
- Am Hang: Kirschbaum
- Dorfplatz: Holunderstrauch (bereits reif)
- Waldaueräcker: ein Walnussbaum
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