Bereits im November vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange für die vier Bauabschnitte im Baugebiet „Schlammersdorf-Süd“ gebilligt. Nun lagen die Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des Bebauungsplanes „Schlammersdorf-Süd, Bauabschnitt I und II“ sowie zur dritten Änderung des Bebauungsplanes „Schlammersdorf-Süd, Bauabschnitt III und IV" vor. Diese beschränkten sich jedoch auf ein Minimum.
Ausführlich und im Detail erläuterte Alfred Rauch, der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach, die Ergebnisse der Stellungnahmen, insbesondere des Landratsamts Neustadt/WN sowie des Sachgebiets „Bauamt Recht“ der Kreisbehörde. Dabei verwies er darauf, dass in den Bauabschnitten I und II unter anderen die Baugrenzen größer gefasst worden seien. Seinen Worten nach wurden die Anmerkungen in die Bebauungspläne eingearbeitet.
Nachdem vom überwiegenden Teil der am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme vorlag, ebenso von Bürgern, stimmte das Gremium den vorgetragenen Abwägungen ohne Einwände zu. Gleichzeitig fassten die Räte für beide Planänderungen den Billigungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Aus dem Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018, vorgetragen durch Johann Wiesnet als Vorsitzendem des Rechnungsprüfungsausschusses, ergaben sich keine Feststellungen. Hingewiesen wurde jedoch auf Zahlungsrückstände in Höhe von 2251 Euro, was als gering bezeichnet wurde. Die Verwaltung wurde aufgefordert, soweit keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen, die Schuldner mit Nachdruck zur Begleichung der Zahlungsrückstände anzuhalten.
Bürgermeister Gerhard Löckler war beim Beschluss, zum festgestellten Ergebnis der Jahresrechnung 2018 die Entlastung zu erteilen, gemäß der Gemeindeordnung ausgeschlossen, so dass zweite Bürgermeisterin Tanja Renner den Vorsitz übernahm. Es gab keine Einwände. Der Sitzung vorausgegangen war eine etwa einstündige Einweisung der Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15. März durch Berthold Schmid, den Wahlsachbearbeiter der VG Kirchenthumbach.
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