Schlammersdorf
22.07.2018 - 15:03 Uhr

Gegenseitige Hilfe

Gemeinsame Sache machen die Gemeinden Vorbach und Schlammersdorf. Mit einer Zweckvereinbarung zur Personalgestellung besiegeln die Kommunen ihre Zusammenarbeit.

(br) Diese bezieht sich auf die drei gemeinsamen Verbände: den Zweckverband zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe, den Abwasserzweckverband Schlammersdorf-Vorbach sowie den Schulverband Vorbach-Schlammersdorf. In der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes wurde die Kooperation ohne Einwände befürwortet.

Der Schlammersdorfer Bürgermeister Gerhard Löckler als Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes (AZV) Schlammersdorf-Vorbach gab im Vorfeld zu verstehen, dass in der Vergangenheit die Aufgaben in den einzelnen Zweckverbänden separat aufgearbeitet wurden. Die neue Vereinbarung sieht vor, dass beide Kommunen und die Verbände sich gegenseitig unterstützen. Dies umfasst die Überwachung, Instandhaltung und Wartung der im jeweiligen Eigentum der Gemeinde oder des Verbandes stehenden Gebäude und Liegenschaften sowie Maschinen- und Betriebseinrichtungen. Des Weiteren geht es um gegenseitige Hilfe bei der Erfüllung der Aufgaben der Bauhöfe sowie beim Straßenunterhalt.

Die künftige gegenseitige Hilfeleistung umfasst sowohl die personelle als auch die maschinelle Unterstützung in Absprache zwischen der Hilfe leistenden und der Hilfe empfangenden Kommune beziehungsweise des Verbandes. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass personelle Unterstützung oder Hilfeleistungen grundsätzlich nur vorübergehend sowie gelegentlich und stundenweise erfolgen. Dabei handelt es um keine Arbeitnehmerüberlassung, vielmehr um Einsätze im Sinne des Ausnahmetatbestandes.

Sowohl die unterstützte Gemeinde als auch der jeweilige Verband sind gegenüber dem Personal der unterstützenden Kommune oder des Verbandes weisungsbefugt. Die Arbeitgeber-Eigenschaft von unterstützender Gemeinde/Verband bleibt davon unberührt.

Für die Hilfeleistungen erfolgt Kostenersatz nach tatsächlichem Aufwand und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Bei eventuellen Streitigkeiten über Rechte und Pflichten wird das Landratsamt Neustadt/WN als Schlichtungsstelle bestellt.

Die jetzt genehmigte Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Durch den Beschluss werden gleichzeitig die Zweckvereinbarungen zwischen dem Abwasserzweckverband Schlammersdorf-Vorbach und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe sowie der Gemeinde Schlammersdorf ersatzlos aufgehoben.




 
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