Schlammersdorf
19.05.2019 - 09:27 Uhr

Kommune will Teil der Gemeinschaft werden

Einstimmig votiert der Schlammersdorfer Gemeinderat in seiner Maisitzung für den Beitritt der Kommune zur Arbeitsgemeinschaft (AG) für die integrierte ländliche Entwicklung im Kooperationsraum Vierstädtedreieck.

Einhergehend wurde auch dem Vereinbarungsentwurf im Zusammenhang mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft zugestimmt. Es ist dies ein weiterer Schritt für die aus zehn Kommunen bestehende kommunale Allianz, Projekte und Maßnahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) im Kooperationsraum Vierstädtedreieck umzusetzen. Der Vereinbarungsentwurf sieht vor, dass die Arbeitsgemeinschaft sich „Kooperationsraum Vierstädtedreieck“ nennt. Sie hat keine eigene Rechtpersönlichkeit und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele. Angestrebte Ziele sind, die sechs im Entwicklungskonzept enthaltenen Handlungsfelder umzusetzen. Dazu gehört auch, den Kooperationsraum „Vierständedreieck“ nach außen erkennbar darzustellen.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass die AG-Versammlung aus dem Kreis der Bürgermeister einen AG-Sprecher und einen Stellvertreter bestimmt. Sowohl Auftraggeber als auch Arbeitgeber der Umsetzungsbegleitung ist grundsätzlich die Kommune des AG-Sprechers, die auch die Kosten für die Umsetzungsbegleitung trägt. Es ist auch die Anstellung eines ILE-Managers als „Kümmerer“ vorgesehen. Die entsprechende Stellenausschreibung soll in Kürze erfolgen. Ein Vorstellungsgespräch ist unmittelbar vor der ILE-Versammlung am 26. Juni vorgesehen. Ferner stellt die AG ein geeignetes Büro mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung. Geregelt ist auch die Aufteilung der Kosten zur Finanzierung einzelner Projekte, wobei nach Abzug erhaltener Fördermittel die jeweiligen Einwohnerzahlen zugrunde gelegt werden.

Dazu hat Bürgermeister Gerhard Löckler den Taschenrechner aus der Schublade geholt und den für die Gemeinde Schlammersdorf voraussichtlichen zu tragenden finanzielle Aufwand ermittelt. Für den ILE-Manager wurden dabei Personalkosten von jährlich 90.000 Euro veranschlagt. Nach einer voraussichtlichen Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz in Höhe von 70 Prozent, verbleibt bei den zehn Kommunen ein Eigenanteil von 27.000 Euro. Für die Gemeinde Schlammersdorf errechnet sich daraus, analog ihrer Einwohnerzahl, dass ihr finanzieller Anteil an den Personalkosten 953 Euro pro Jahr beträgt.

In Bezug auf das Leitprojekt im Kooperationsraum der künftigen AG, das ländliche Kernwegenetz, hat das Gemeindeoberhaupt Kosten in Höhe von zirka 50.000 Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung einer in Aussicht gestellten Förderung durch das ALE in Höhe von 85 Prozent beträgt der finanzielle Anteil der zehn Kommunen zur Deckung des Finanzbedarfs 7500 Euro. Für die Gemeinde Schlammersdorf beläuft sich somit ihr Anteil auf jährlich 264 Euro. Durch das Gemeindeoberhaupt wurden bezugnehmend auf das Leitprojekt Hintergründe und wesentliche Merkmale zum interkommunalen Ausbau des ländlichen Kernwegenetzes dargestellt.

Auf der Tagesordnung stand zudem die Erste Änderung des Bebauungsplanes „Schlammersdorf Süd, Bauabschnitt I und II“ sowie die Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Schlammersdorf Süd, Bauabschnitt III und IV“. Zentraler Punkt dabei war die Festlegung der Erschließungs- und Parzellierungsvariante im Vorgriff auf die noch folgenden verfahrensrechtlichen Beschlussfassungen.

Dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung ging eine Einweisung der 14 Wahlhelfer der Kommune zur Europawahl am 26. Mai durch den Verwaltungsbeamten der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach, Reinhold Lindner voraus.

 
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