Die Polizeidienststellen der Oberpfalz machten im Mai verstärkt Lkw- und Buskontrollen. Ständige und konsequente Kontrollen im Schwerverkehr halten sie für erforderlich, da immer wieder Verstöße festgestellt werden, welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährden. Integriert in diesen Kontrollmonat war eine länderübergreifende Schwerverkehrskontrollaktion des europäischen Verkehrspolizei-Netzwerks "Roadpol", welche vom 8. bis 14. Mai stattgefunden hat.
Das Polizeipräsidium zog nun Bilanz: Die Einsatzkräfte aus der Oberpfalz überprüften insgesamt 1092 Lkw und 79 Omnibusse. Davon mussten 477 Lkw und 7 Busse beanstandet werden, bei 79 Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden 83 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, wie zum Beispiel Überschreitung der Tageslenkzeit oder Unterschreitung von Tages- und Wochenruhezeiten registriert. Zudem gab es 61 Beanstandungen gegen technische Vorschriften (Räder, Reifen, Lenkanlagen oder Bremsen).
Im Gefahrguttransport erfüllten 48 Transporte nicht die gesetzlichen Vorgaben. Sie mussten teilweise länger währende Nachbesserungen erledigen, bevor sie weiterfahren durften. Weiterhin wurden Tempoüberschreitungen, Ladungssicherungsverstöße und Überschreitungen von Maßen und Gewichten zu Protokoll genommen.
Beispielhaft nannte die Polizei einen Aufgriff, zu dem es am 9. Mai um 13 Uhr auf dem A 6-Parkplatz Stocker Holz bei Schmidgaden (Fahrtrichtung Nürnberg) gekommen war. Dort tauchte ein Gefahrguttransport mit erheblichen Mängeln auf. Kontrolliert wurde ein aus Tschechien stammender Gefahrgut-Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 18 Tonnen. Transportiert wurden unter anderem Feuerwerk mit einer Nettoexplosivstoffmasse von rund 1500 Kilogramm. Die Polizei stellte fest, dass die Ladungssicherung unzureichend war. Mehrere Versandstücke wären bei entsprechenden Fahrbewegungen nicht fixiert gewesen. Zum Transport wurde zudem keine vorgeschriebene bauartgeprüfte Verpackung verwendet. Eine Kennzeichnung mit Gefahrzettel und UN-Nummer war ebenfalls nicht vorhanden. Weiterhin zeigte die Kontrolle, dass ein Versandstück nicht verschlossen war. Das vorgeschriebene Beförderungspapier war ebenfalls fehlerhaft.
Die Ladung musste in geeignete Verpackungen umgepackt und entsprechend gekennzeichnet werden. Nachdem ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt worden war und der 24-jährige Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung hinterlegt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Es wurden Bußgeldanzeigen gegen den verantwortlichen Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und Fahrzeugführer geschrieben. Die Bußgeldhöhe beträgt hier mehrere tausend Euro.













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