Schmidgaden
17.12.2023 - 15:41 Uhr
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Schmidgaden genehmigt PV-Anlagen künftig nach festen Kriterien

Wenn es um die Genehmigung von Bauanträgen für Photovoltaik-Anlagen geht, richtet sich der Gemeinderat Schmidgaden künftig nach einem Kriterienkatalog. Das soll der Gemeinde Mitgestaltungsrecht einräumen und Entscheidungen erleichtern.

Die Gemeinde Schmidgaden will bei PV-Anlagen, hier die bestehende in Hartenricht, das Heft nicht ganz aus der Hand geben. Sie behält sich eine Einzelfallprüfung vor. Bild: cv
Die Gemeinde Schmidgaden will bei PV-Anlagen, hier die bestehende in Hartenricht, das Heft nicht ganz aus der Hand geben. Sie behält sich eine Einzelfallprüfung vor.

Wie will man in Schmidgaden künftig mit Anträgen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verfahren? Auf Anregung von Verwaltungsleiter Martin Janz hat sich der Gemeinderat mit dem Thema beschäftigt. Für die Genehmigung solcher Anlagen richtet sich die Gemeinde künftig nach einem nun festgezurrten Kriterienkatalog.

Schon in einer nichtöffentlichen Sitzung haben die Gemeinderäte mögliche Kriterien besprochen, die nun in der öffentlichen Sitzung am Mittwochabend verabschiedet worden sind. "Flächen neben Bahnlinien und Autobahn sind inzwischen privilegiert", erklärte Janz den Schritt. Für solche Photovoltaikanlagen müssen Bauherren inzwischen nur noch einen Antrag beim Landratsamt stellen. "Die Gemeinde hat hier kein Mitspracherecht mehr." Da auch für andere Anlagen im Außenbereich immer wieder viele Anträge eingehen, wolle man daher in diesem Bereich Kriterien festlegen, da die Kommune hier noch mitreden darf. "Schmidgaden ist ohnehin schon mehrfach belastet", so Janz mit Blick unter anderem auf den Südostlink und die Autobahn.

20 Hektar für Photovoltaik

Die Kriterien, nach denen man sich künftig bei der Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Anlagen richtet, sehen wie folgt aus: Nur 20 Hektar, das sind rund ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in der Gemeinde, sollen außerhalb der privilegierten Flächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden, die Größe einer Anlage wird auf maximal fünf Hektar begrenzt.

Etwaige Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen für die Anlagen sind auf dem Gebiet der Gemeinde Schmidgaden, wenn möglich direkt am Ort des Eingriffs, zu erbringen. Jede Photovoltaik-Anlage ist künftig zudem als "Bürgeranlage" mit Bürgerbeteiligung zu errichten. Zunächst sollen hier die betroffenen Bürger rund um die Anlage bevorrechtigt Anteile erwerben können. Örtliche oder regionale Investoren sollen zudem Vorrang vor Betreibern aus ganz Bayern oder gar dem gesamten Bundesgebiet haben.

Einzelentscheidungen vorbehalten

Um die Wertigkeit der betroffenen Fläche, die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und auch land- oder forstwirtschaftliche Belange berücksichtigen zu können, behält sich der Gemeinderat zusätzlich die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung und -entscheidung vor. Auf Vorschlag von Martin Janz gelten diese Kriterien vorerst bis Ende 2025 und können dann nach Bedarf oder vielleicht auch geänderter gesetzlicher Lage nachjustiert werden.

Zweiter Bürgermeister Andreas Altmann, der die Sitzung in Vertretung von Bürgermeister Josef Deichl leitete, merkte an, dass ein Bürger angefragt habe, ob man die Fläche nicht auf einen Prozent der Gesamtfläche des Gemeindegebiets erhöhen könnte – das wären dann rund 40 Hektar für PV-Anlagen. "Ich würde es bei dem belassen, was wir schon besprochen haben", sagte Michaela Dirrigl dazu. "Es kann ohnehin sein, dass es künftig Gesetzesänderungen gibt und wir dann machtlos sind." Solange man noch die Möglichkeit der Mitgestaltung habe, sollte man diese nutzen. Bisher habe man für jeden Antrag einer Anlage viel Zeit für die Entscheidung gebraucht, nun habe man den Kriterienkatalog als Entscheidungshilfe.

Christian Pröls fand, dass man durch die Einschränkungen die eigenen Landwirte in die Schranken weise. "Wenn wir bei der Energiewende nicht mitmachen, bekommen wir die nächste Leitung hier verlegt." Einig war man sich weitgehend, dass man auch Dachflächen etwa im Industriegebiet für Photovoltaik-Anlagen in den Fokus nehmen sollte, hier von der Gemeinde jedoch wohl kein Zwang auferlegt werden kann. Mit zwei Gegenstimmen von Ramona Birner und Christian Pröls, abwesend waren neben Deichl außerdem Florian Burth und Erich Amann, wurden die Kriterien festgelegt.

Ein weiteres Thema rund um Photovoltaik war auf der Agenda des Gemeinderats: Für die Photovoltaik-Anlage in Hartenricht wurde die zweite öffentliche Beteiligungsrunde durchgeführt. Dabei gingen kaum Stellungnahmen ein. Mit nur minimalen nötigen Änderungen wurde der Flächennutzungsplan ohne Gegenstimme genehmigt.

Hintergrund:

Privilegierte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen

  • Grundlage: § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Inhalt: Ein Vorhaben im Außenbereich ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient auf einer Fläche längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen
    und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern.
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