"Privatweg - Betreten und Befahren auf eigene Gefahr!" Jeder kennt die gelben Schilder mit den schwarzen Buchstaben. In der Regel stehen sie irgendwo in der Landschaft neben mehr oder minder intakten Feldwegen abseits des Verkehrsgeschehens. Anders in Schnaittenbach (www.onetz.de/2525330). Dort hat der Landwirt Heinrich Riß kürzlich zwei dieser Tafeln aufgestellt. Am Abzweig von der B 14 nach Haidhof, einem Siedlungsgebiet am nordwestlichen Stadtrand.
Die andere steht in entgegengesetzter Richtung bei Haidhof. Dazwischen liegen ein paar Hundert Meter asphaltierte Straße samt einer Brücke. "Die gehört mir", sagt Karl Hofmann, der Nachbar von Riß. Halbe-halbe gehört beiden der Grund, auf dem diese schmale Zufahrt nach Haidhof errichtet wurde, erzählen sie. Die zwei Männer haben nicht nur die Höfe ihrer Väter, sondern auch den Streit um diese Straße geerbt. Das Problem ist also nicht neu. Die Ursprünge datieren auf Anfang der 1960er Jahre, erinnern sich die Landwirte.
So fing es an
Angefangen habe alles mit der Gutgläubigkeit ihrer Väter. Als Grundstücksnachbarn hätten sie gegenüber der einst selbstständigen Gemeinde Weiher, die in der Rechtsnachfolgerin Stadt Schnaittenbach aufgegangen ist, eine Abtretungserklärung für diesen bis dahin nicht existenten Weg nach Haidhof abgegeben. 1962 oder 1963 sei ohne ihr Einverständnis asphaltiert worden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten die Väter den Grund und Boden für die Straße bezahlt haben wollen. Bis heute sei das nicht geschehen. Stattdessen hätten sich die Fronten verhärtet, werde seither gestritten. Auch ein letzter Einigungsversuch Anfang der 1990er Jahre sei an unterschiedlichen Preisvorstellungen gescheitet. Damals, erzählen Riß und Hofmann, hätten sie den Betrag gefordert, der für den damaligen Ausbau der benachbarten B 14 gezahlt worden sei. Das habe die Stadt nicht akzeptiert. Außerdem werde ein vor rund 40 Jahren eingeleitetes Enteignungsverfahren - trotz mehrfacher Aufforderung dazu - nicht zurückgenommen, erbost sich Hofmann. "Deshalb verhandle ich nicht mehr, so lange das läuft."
Tischtuch zerrissen
Die beiden Landwirte erzählen Geschichten rund um diese Straße, die Außenstehende kaum glauben mögen. Von einem Polizeieinsatz auf Anweisung des Bürgermeisters ist sogar die Rede, weil Hofmann eine Probebohrung zur Erneuerung der Brücke, die er sein Eigentum nennt, nicht habe zulassen wollen. Das berühmte Tischtuch scheint endgültig zerrissen zu sein und die Auseinandersetzung trägt offensichtlich auch sehr persönliche Züge zwischen den beiden Landwirten und Bürgermeister Josef Reindl.
Riß hat die beiden Tafeln kürzlich auf Anraten seines Rechtsschutzes aufgestellt, betont er. Die Straße auf seinem und seines Nachbars Grund werde wie ein öffentlicher Verkehrsweg behandelt (die Stadt räumt und streut sie im Winter, jeder kann sie nutzen). In letzter Konsequenz sei jedoch er als Eigentümer des Waldstücks, an dem sie vorbeiführt, in der Sicherungspflicht, sollte beispielsweise ein Ast herunterbrechen. Deshalb der plakative Hinweis, dass die Straße auf Privatgrund verlaufe. Für die Polizei macht das keinen Unterschied, sagte deren Sprecher Achim Kuchenbecker. Sie stuft solche Straßen als "tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund" ein. Damit gelte die Straßenverkehrsordnung in vollem Umfang. Zivilrechtlich sehe das jedoch anders aus.
Schriftlich um eine Stellungnahme zu den Schilderungen der beiden Haidhofer Landwirte gebeten, zog es die Stadt vor, auf diese Anfrage nicht zu reagieren.
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