Schönsee
28.04.2023 - 13:37 Uhr

Amt für Ländliche Entwicklung informiert über mögliche Flurneuordnung im Schönseer Land

Etwa alle 30 Jahre ist eine Flurneuordnung nötig. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) informierte in Schönsee über eine mögliche Neuordnung.

Sehr gut besucht war die Infoveranstaltung für eine mögliche Flurneuordnung im Schönseer Land, die vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in der Aula der Schule angeboten wurde. "Wir wollen heute erkunden, ob Interesse besteht, und dann mit Ihnen zusammen die Neuordnung der Fluren gestalten", umriss Steffen Schneider die Thematik des Abends und stellte fest: "Etwa alle 30 Jahre ist durch Zersplitterung der Landschaft infolge der Erbsituation eine Neuordnung erforderlich."

Kleinteilige Parzellen würden die Bewirtschaftung erschweren. Als Ziele der Ländlichen Entwicklung nannte er das Schaffen von geordneten Rechtsverhältnissen, die Stärkung der Gemeinden sowie die Schaffung vitaler ländlicher Räume, die Gestaltung von Kulturlandschaft sowie die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft. In vier Handlungsfeldern werde die Neuordnung der Fluren vollzogen, so der Referent, im Wegebau, der Erosion, dem Naturschutz und der Grundstückssituation. Der Ausbau der Wege sei für die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Maschinen notwendig, begradigte Gewässer würden geöffnet und neu gestaltet, Tiere können sich wieder ansiedeln. "Die Verteilung der Flächen wird gerecht und wertegleich durchgeführt und die Vermessung erfolgt über das Amt", stellte Schneider klar.

Für die Maßnahme, die sich über mehrere Jahre hinziehen wird, ist auch die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft aus allen Grundstückseigentümern erforderlich, der Vorsitz werde vom Amt übernommen. Für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen könne es einen Landabzug geben. "Die Kosten des Verfahrens trägt der Freistaat Bayern, die Ausführungskosten muss die Teilnehmergemeinschaft übernehmen", erläuterte Schneider, "es muss mindestens eine Eigenleistung von zehn Prozent getragen werden, die höchstmögliche Förderung beträgt neunzig Prozent." Man rechne mit Kosten von 1600 bis maximal 2000 Euro pro Hektar Grund. "Das kostet Geld, aber es wird sich in einigen Jahren amortisieren. Ein Verschieben auf die nächste Generation macht es nur teuerer und schwieriger", schloss er seine Ausführungen.

Eine Frage der Gäste bezog sich darauf, ob vorhandene Wege ausgebaut oder neue angelegt werden. "Wir bauen vorrangig vorhandene Wege aus", war die Antwort. "Kann ich enteignet werden, wenn mir meine Flächen passen, sie aber zur Neuordnung gebraucht werden?", war eine weitere Frage, die Schneider damit beantwortete, dass man stets das Einvernehmen aller Beteiligten erreichen wolle. Ob ein Gruppenverfahren durchgeführt werde, da es im Schönseer Land beispielsweise mit Schwand oder Gaisthal Areale in verschiedenen Richtungen gebe, wollte stellvertretender Bürgermeister Andreas Hopfner wissen. "Sollten sich alle dazu bereit erklären, wird das gemacht", so Schneider.

Da um viele Flurstücke Hecken angelegt seien, erhob sich die Frage, ob diese bei der Zusammenlegung von Grundstücken entfernt werden. "Das werden wir im Einzelfall prüfen, kann aber schon vorkommen", lautete die Antwort. Grundsätzlich zeigten sich die Zuhörer bereit für eine Flurneuordnung, die dann in weiteren Schritten vorangetrieben wird. Steffen Schneider ermunterte: "Gestalten Sie Ihren Arbeits-, Lebens- und Naturraum selber. Für Sie und Ihre Kinder!"

Hintergrund:

Geplante Flurneuordnung im Schönseer Land

  • Vier Aufgabenbereiche: Wegebau, Erosion, Naturschutz und Bodenordnung
  • Leitung: Amt für Ländliche Entwicklung, Bildung einer Teilnehmergemeinschaft mit dem Amt als Vorsitz
  • Kosten pro Hektar Grund: etwa 1600 Euro, maximal 2000 Euro, Eigenleistung mindestens 10 Prozent, höchstmögliche Förderung 90 Prozent.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.