Schönsee
19.10.2018 - 17:30 Uhr

Ein Kommen und Gehen

In einem Wohnhaus in Schwand geben sich die Mieter die Klinke in die Hand. Das führt zu einem Prozess wegen Urkundenfälschung - mit Freispruch. Doch im Schönseer Stadtrat gibt es ein Nachspiel.

In einem Haus im Ortsteil Schwand gab es von 2012 bis 2017 häufigen Mieterwechsel, was auch zu einem Prozess wegen Urkundenfälschung führte. Stadtrat Thomas Schiller macht der Bürgermeisterin auf seiner Homepage Vorwürfe. Diese stellt die Sachlage nun in der jüngsten Stadtratssitzung richtig. Bild: Portner
In einem Haus im Ortsteil Schwand gab es von 2012 bis 2017 häufigen Mieterwechsel, was auch zu einem Prozess wegen Urkundenfälschung führte. Stadtrat Thomas Schiller macht der Bürgermeisterin auf seiner Homepage Vorwürfe. Diese stellt die Sachlage nun in der jüngsten Stadtratssitzung richtig.

(ptr) "125 Leute im Haus am Stadtrand", lautete der Titel eines Gerichtsberichts von Oberpfalz-Medien am 8. Mai 2018. In der Verhandlung stand ein Haus mit drei Wohnungen im Ortsteil Schwand im Mittelpunkt, in welchem Personen aus Osteuropa nur sehr kurzfristig oder gar nicht gewohnt haben sollen. Keine der Wohnsitz-Anmeldungen konnte vor Gericht als gefälscht bezeichnet werden.

Stadtrat Thomas Schiller fragte in der Sitzung vom 11. September nach, was es mit dem häufigen Mieterwechsel auf sich hat. "Es waren nie mehr gemeldet, als die Hausgröße hergibt. In der nichtöffentlichen Sitzung sage ich dazu mehr", sagte Bürgermeisterin Birgit Höcherl. Doch aufgrund vieler Themen kam es dazu nicht mehr. Schiller arbeitete die Thematik unter der Überschrift "Skandal im Randbezirk" auf seiner Homepage im Internet auf und schrieb von Scheinanmeldungen von Osteuropäern und von Sozialbetrug. Außerdem kritisierte er die Bürgermeisterin, die hätte wissen müssen, was in dem Haus vorgeht, da die Anmeldungen in ihrem Vorzimmer getätigt würden. "Es ist eine Frechheit und unterstes Niveau. Ich kann es nicht fassen, was Du abziehst", echauffierte sich Höcherl nun bei der jüngsten Sitzung. "Entweder Du korrigierst es, oder ich behalte mir rechtliche Schritte vor!"

Thomas Schiller entgegnete, dass im Zeitungsartikel auch gestanden sei, dass die unübersichtlichen Formulare der Stadt eine Verurteilung unmöglich gemacht hätten. "Das trifft genauso wenig zu, wie die Aussage über die Anzahl der Mieter", betonte die Bürgermeisterin. Im übrigen lasse sie die Vorwürfe nicht auf ihrer Verwaltung sitzen. Sie verlas eine Stellungnahme von Sandra Kopp, welche zum fraglichen Zeitpunkt im Einwohnermeldeamt beschäftigt war. "Der Inhalt des Zeitungsartikels entspricht keineswegs der Wahrheit", schrieb Kopp. Richtig sei, dass sich vom 3. November 2012 bis 29. Januar 2017 insgesamt 105 Personen immer persönlich angemeldet haben und nicht 125 Leute innerhalb des Jahres 2016. Richtig sei auch, dass ab Februar 2013 nie mehr als circa 18 Personen in dem Anwesen gemeldet waren, was immer zulässig gewesen sei. Nachdem die Anmeldungen vom 3. November 2012 bis 13. Februar 2013 immer mehr wurden und schließlich bis auf 46 Personen anwuchsen, habe sie die Polizei gebeten, die Verhältnisse zu überprüfen. "Die meisten Personen waren dort gar nicht wohnhaft", erklärte Kopp. Daraufhin habe sie die besagten Leute alle von Amts wegen abgemeldet. Das Kommen und Gehen - eine Familie hat sich angemeldet, die Woche darauf wieder abgemeldet - sei bis einschließlich 2014 so weitergegangen. Auch als es später ruhiger wurde, hätten Polizei und Arbeitsamt noch Überprüfungen vorgenommen. Im besagten Jahr 2016 seien nur vier Anmeldungen getätigt worden. Wie Sandra Kopp ausführte, sei dies sicherlich auch auf die seit November 2015 benötigten Mieterbescheinigungen zurückzuführen gewesen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. "Anscheinend waren diese vier Mietbescheinigungen gefälscht. Die Unterschrift vom Vermieter war zwar nicht leserlich, aber einheitlich, so dass kein Grund zur Beanstandung bestand", schrieb die Sachbearbeiterin, die hofft, dass sich die Sache damit aufgeklärt hat.

"Die Verwaltung hat alles richtig gemacht. Jeder EU-Bürger kann seinen Wohnsitz frei wählen", stellte Geschäftsstellenleiter Matthias Jeitner klar, der zur besagten Zeit noch nicht bei der VG beschäftigt war. Er betonte, dass die Angeklagten vom Betrug (unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld und Hartz 4) freigesprochen worden sind und bekräftigte: "Das Urteil ist zu akzeptieren."

 
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