Diese erfolgte nach den Vorgaben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese Prüfung sollte nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft beziehungsweise nach den internen Angaben der jeweiligen Forstseilwindenhersteller, wie auch in der Bedienungsanleitung vermerkt, jährlich vorgenommen werden.
Zum angebotenen Termin hatten sich zehn Besitzer solcher Gerätschaften zum Seilwinden-Tüv angemeldet.
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