Wenn Angeklagte vor dem Strafrichter erscheinen, dann ist Deutschlands Justiz in der Pflicht, die Schuld des Verdächtigen einwandfrei nachzuweisen. Nur äußerst selten kommt es vor, dass die sogenannte Beweislast in umgekehrter Form bei den Beschuldigten liegt. Vor der Schwandorfer Amtsrichterin Kathrin Heitzer hat die detaillierte Aufarbeitung eines solchen Falls begonnen.
Es geht um eine zunächst wie Routine aussehende Polizeikontrolle, die sich am 31. Mai 2022 auf der A6 unweit des Autobahnkreuzes bei Wernberg-Köblitz abspielte. Fahnder sahen einen Wagen mit rumänischem Kennzeichen, der auf einem Rastplatz stand. Sie sprachen die beiden Insassen an und verlangten Dokumente.
21.000 Euro im Auto
Die Papiere stimmten zwar, doch als sich die Polizisten näher im Wagen umsahen, stießen sie auf ein Bündel Geldscheine, das im Handschuhfach lag. Es handelte sich um nahezu 21.000 Euro. Die ihnen anschließend erzählte Geschichte zur Herkunft des Geldbetrags glaubten die Einsatzkräfte nicht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Fund beschlagnahmt. Dies geschah mit dem Verdacht, dass der Betrag aus einer Straftat wie beispielsweise Geldwäsche stammen könnte.
Teil zwei der Sicherstellungaktion spielt sich jetzt beim Amtsgericht Schwandorf ab. Zum Auftakt des Prozesses kam eine rumänische Familie über 1000 Kilometer weit angereist. Sie wird, wie es aussieht, ein zweites und womöglich sogar ein drittes Mal kommen müssen. Fraglich ist allerdings, ob die Osteuropäer ganz zum Schluss die 21.000 Euro mitnehmen können. Sie müssen plausibel nachweisen, dass der Geldbetrag legalen Zusammenhängen entstammt. Um diesen Erfolg verbuchen zu können, ist eigens ein von weit her nach Schwandorf gekommener Rechtsanwalt engagiert worden.
Zu erläutern ist an dieser Stelle, wer sich auf den langen Weg nach Schwandorf machte. Zunächst ein 24-Jähriger, der seinerzeit mit im kontrollierten Pkw saß. Auch sein Bruder (22), damals ebenfalls mit nach Deutschland gereist, war erwartet worden. Doch er lag mit Coronainfekt daheim. Außerdem trafen ein: Die Eltern der beiden Männer und deren Schwester.
Autokauf zum Geburtstag?
"Wo stammte das Geld her?", fragte Richterin Heitzer und bohrte nahezu vier Stunden lang akribisch nach. Was sie und Staatsanwalt Sebastian Eckl über einen Dolmetscher erfuhren, klang streckenweise abenteuerlich und begann, laut Angaben der Rumänen, mit dem 21. Geburtstag des jüngsten Sohnes. Die, wie sich herausstellte, keineswegs begüterten Eheleute hatten angeblich dem jungen Mann "21.000 Euro geschenkt, damit er zusammen mit seinem Bruder nach Deutschland fährt und ein Auto kauft." Diese noble Geste erstaunte die Richterin. Sie selbst, machte Kathrin Heitzer deutlich, habe zum 21. Geburtstag keine solche großzügige Zuwendung erhalten.
Wer die Story dann weiter schilderte, war der 24-Jährige. Seine Betrachtung führte zunächst nach Berlin, wo er zusammen mit dem Bruder zwar Fahrzeuge angesehen, aber keines gekauft habe. Dann tauchte plötzlich Amberg in dem Bericht auf. Dort hielt sich an jenem Tag im Mai 2022 angeblich ein Bekannter des Brüderpaares auf. "Wir haben ihn kontaktiert", hörte die Richterin und erfuhr ferner, dass sich der rumänische Autotransporter-Fahrer gerade in der oberpfälzischen Stadt aufhielt.
"Kommt her", soll er gesagt und angefügt haben, dass man für 21.000 Euro schon einen Wagen finden werde. Also sei man dann von Berlin aus unverzüglich in Richtung Amberg gefahren – mit dem bedauerlichen polizeilichen Zugriff an der A6 und der Wegnahme des Geburtstagsgeschenks.
Es scheint so, als ob weder die Richterin noch der Staatsanwalt geneigt sind, den bisherigen Darlegungen der Rumänen zu glauben. Die Summe soll aus Löhnen stammen, die von der Mutter des Brüderpaars mühsam bei Obsternten in Spanien erarbeitet und heim nach Rumänien überwiesen wurden. Dort sparte der Ehemann die Beträge, nahm aber gleichzeitig ein Darlehen zur Begleichung von Schulden auf.
Weitere Zeugen nötig
Die Verhandlung darüber, ob die 21.000 Euro herausgegeben werden, setzt sich fort. Denn jetzt soll der angeblich in Amberg kontaktierte rumänische Transporterfahrer als Zeuge erscheinen. Man muss abwarten, ob "Robert" – mehr weiß man bisher nicht – die weite Reise antritt.
Zu einem Urteil wird es übrigens nicht kommen: Die Richterin hat letztlich nur darüber zu befinden, ob die 21 000 Euro dauerhaft beschlagnahmt bleiben oder wieder an die Osteuropäer ausgehändigt werden.













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