Schwandorf
01.03.2023 - 16:38 Uhr

326 Corona-Tote aus dem Landkreis Schwandorf

Das Landratsamt in Schwandorf zieht Bilanz: 78 976 bestätigte Corona-Fälle registrierte das Gesundheitsamt bis dato, 326 Menschen starben an oder mit einer Corona-Infektion.

Mit dem Coronavirus waren 326 Menschen aus dem Landkreis Schwandorf infiziert, die während oder nach der Pandemie starben. Symbolbild: dowell
Mit dem Coronavirus waren 326 Menschen aus dem Landkreis Schwandorf infiziert, die während oder nach der Pandemie starben.

"Die Pandemie ist vorbei." Diesen Satz sagte der Leiter der Virologie an der Berliner Universitätsklinik Charité und Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung, Professor Christian Drosten am 26. Dezember. Die Aussage fand bundesweit Beachtung. Sein Nachsatz "Wir sind im endemischen Zustand" wurde deutlich seltener zitiert. Ist die Pandemie wirklich vorbei - oder nur ihr Ende in Sicht? "Im Landkreis Schwandorf haben wir heute eine Sieben-Tage-Inzidenz von 163,5. Allein gestern gab es 77 neue Infektionen", berichtete am Mittwoch die Pressestelle des Landratsamtes Schwandorf. In der Zeit seit dem 8. März 2020, in der die Pandemie mit 674 Pressemitteilungen begleitet wurde, bestätigten sich im Landkreis Schwandorf 78 976 Corona-Infektionen mittels eines positiven PCR-Tests. Die Dunkelziffer wird deutlich höher liegen, da manche Infektionen entweder nicht erkannt oder nur durch einen positiven Selbst- oder POC-Schnelltest identifiziert wurden. Es war auch von 326 Menschen aus dem Landkreisgebiet zu berichten, die mit oder an SARS-CoV-2 verstorben sind.

Während im Lichte häufig wechselnder Rechtsvorgaben zwischenzeitlich für Kontaktpersonen ein negativer POC-Schnelltest ausreichte, um sich aus der Quarantäne freitesten zu lassen, galt durchgängig die klare Regelung, dass nur solche Infektionen, die durch einen PCR-Test bestätigt sind, in die Statistik eingehen. In den Pressemitteilungen hatte sich die Behörde nach eigenen Angaben vorrangig zwei Ziele gesetzt: über die Pandemielage im Landkreis einschließlich der Situation in den Krankenhäusern zu berichten und über die gesetzlichen Vorgaben, die jeweils zu beachten waren. Und das war angesichts häufig wechselnder Rechtslagen nicht immer ganz einfach.

Am 1. März ist die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Kraft getreten. Zählt man aber nicht nur die 17 Verordnungen, sondern auch alle zur jeweiligen Verordnung ergangenen Änderungen, gab es insgesamt 87 Rechtslagen zu Corona. Die insgesamt 17 aufeinanderfolgenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen enthielten die auf das Infektionsschutzgesetz gestützten allgemeinen Beschränkungen und Untersagungen zur Bewältigung der Pandemie. Zuletzt galten kaum mehr beschränkende Maßnahmen, sondern nur mehr allgemeine Verhaltensempfehlungen.

Seit 1. März gibt es in Bayern keine Einschränkungen für Bürger durch Corona-Verordnungen und Corona-Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mehr. Die bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht werden erst mit Ablauf des 7. April 2023 aufgehoben.

 
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