Die Bevölkerung eines Dorfes im östlichen Kreis Schwandorf hatte wohl nicht die besten Erfahrungen mit einem Mann gemacht, der sich dort niederließ. Dann allerdings passierten vor rund zwei Jahren Begebenheiten, die polizeiliche Ermittlungen nach sich zogen. Die Vorfälle beschäftigten im Mai 2018 das Schwandorfer Amtsgericht. Bereits dort marschierten Zeugen auf. Doch eine gegen ihn verhängte Geldstrafe mochte der heute 45 Jahre alte Angeklagte keinesfalls akzeptieren. Er legte Berufung zum Landgericht in Amberg ein und startete damit ein noch weit umfangreicheres Verfahren. Es begann heuer am 9. Januar und zog sich über mehrere Prozesstage hin.
Worum ging es? Der Mann besitzt einen Hund, den man - so erfuhren die Richter von einem Veterinärexperten) - nur mit der Nutzung eines Maulkorbs ausführen sollte. Das aggressive Tier biss eine damals schwangere Dorfbewohnerin, und es löste angesichts einer weiteren Attacke Schockzustände bei einer anderen Frau im gleichen Ort aus. Dabei war das Tier durch eine offen stehende Gartentüre ins Dorf gelangt. Es gab einen erneuten Vorfall, bei dem ein Mann Verletzungen erlitt. Er kam nach seiner Darstellung am Anwesen des Beschuldigten vorbei, geriet mit ihm in Streit und ging danach heim. Der 45-Jährige folgte ihm auf seinem Rennrad, legte dabei 500 Meter zurück und attackierte den sich wehrenden Kontrahenten mit Tritten ("Wie Kung Fu", berichtete das Opfer), Fausthieben und derben Griffen an den Hals.
Zu Beginn des Berufungsprozesses im Januar hatte sich plötzlich und bis dahin so nicht erwähnt, die Frage ergeben, ob der mutmaßliche Täter wegen eines unfallbedingten Rückenleidens dazu überhaupt in der Lage gewesen sei. Was folgte, ging mit größerem Aufwand einher. Die dritte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Hollweck beauftragte einen Rechtsmediziner aus Erlangen mit Nachforschungen. Parallel dazu wurde eine Neurologin aus dem niedersächsischen Stade als Zeugin nach Amberg geholt. Sie hatte den Mann vor längerer Zeit gutachterlich für ein Sozialgerichtsverfahren untersucht. Was beide Mediziner nun vor der Strafkammer sagten, fasste Richter Hollweck später im Urteil so zusammen: "Er war trotz seines Leidens durchaus in der Lage, zuzuschlagen und auch mit den Füßen zu treten." Der Angeklagte hatte das über seinen Verteidiger Johannes Büttner (Weiden) bestreiten lassen.
Die Berufung des 45-Jährigen erwies sich als Rohrkrepierer. Wie zuvor auch schon das Amtsgericht hielt die Strafkammer alle angeklagten Vorwürfe für erwiesen. Sie bestätigte das Ersturteil und sah in den verhängten 1350 Euro Geldstrafe für den von Unterstützung lebenden ledigen Mann eine "sehr moderate Ahndung". Das hatte auch Staatsanwältin Franziska Meinl so bewertet. Allerdings dürfte sich dieser Betrag recht bescheiden gegenüber jener Summe ausnehmen, die nun durch die Gerichts-, Verteidiger- und Nebenklägerkosten eingedenk aller Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare auf den, wie es in der Verhandlung hieß, "nicht gerade sehr beliebten Dorfbewohner" zukommen. Ihm bleibt die Möglichkeit einer Revision zum Oberlandesgericht in Nürnberg.













 
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.