Am Freitag erstattete eine 70-jährige Schwandorferin bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs. Sie hatte ein vermeintliches Gerichtsschreiben per Post zugestellt bekommen. Darin wurde sie aufgefordert, 1374,60 Euro für angeblich offene Forderungen zu bezahlen. Die Frau bemerkte jedoch, dass die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer nicht mit der tatsächlichen Rufnummer des Gericht übereinstimmte. Auf diese Weise erkannte sie den Betrugsversuch, leistete deshalb keine Zahlung und meldete sich bei der Polizei in Schwandorf.
Schwandorf
25.02.2024 - 16:50 Uhr
Angebliche Forderung eines Gerichts als Betrugsversuch
von Externer Beitrag
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