Schwandorf
29.10.2019 - 11:40 Uhr

Anklage wegen Unterschlagung - Dann aber Freispruch

Dem Mann widerfährt tiefes Unrecht. Als ehrlicher Finder sitzt er mit der Bürde des Unterschlagungsverdachts auf der Anklagebank. Er soll 200 Euro aus einer Börse geklaut haben. Völlig falsch, wie sich vor dem Amtsgericht herausstellt.

Das Gericht erkennt: Der Angeklagte muss freigesprochen werden. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht erkennt: Der Angeklagte muss freigesprochen werden.

Der 33-Jährige ging am Ende, vom Makel des Diebstahls befreit, aufatmend seines Weges. Er hatte zuvor der Amtsrichterin Bösl mit Unterstützung des Anwalts Norbert Rötzer (Schwandorf) geschildert, was sich heuer an einem Abend im Januar zutrug. Eigentlich in den Vorraum einer Bankfiliale in Pfreimd gekommen, um Kontobewegungen auszudrucken, sah der 33-Jährige eine Geldbörse, die auf einem der Automaten lag. Er nahm das Portemonnaie an sich, stieß bei der Nachschau auf die Identität des Verlierers und fuhr wenig später zur Wohnung des Mannes in einen bei Nabburg gelegenen Ort. Der Besitzer des Geldbeutels war nicht da. Aber dessen Vater öffnete und nahm das Fundobjekt entgegen. Damit war für den Finder die Sache erledigt.

Doch es dauerte nicht lange, bis Polizeibeamte bei ihm erschienen, von angeblich 1000 fehlenden Euro redeten und später der Staatsanwaltschaft eine Unterschlagung anzeigten. "Ich habe nichts aus der Börse an mich genommen", beteuerte der 33-Jährige. Weder 1000 Euro noch die nun offenbar im Nachgang der Anzeige genannten 200 Euro. Die Richterin hörte sich das an und schritt zu einer Beweisaufnahme, die nur wenige Minuten dauern sollte. Dann wusste sie: Da saß einer vor ihr, der völlig unschuldig unter Verdacht geraten war.

Als Zeuge erschien der 37 Jahre alte Besitzer des Portemonnaies. Plötzlich erinnerte er sich daran, dass er am Bankautomaten seine Geldbörse abgelegt und dann erst 200 Euro gezogen hatte. Die Scheine steckte er seinen Angaben zufolge samt EC-Karte in die Hosentasche und ging. Warum er später die Polizei einschaltete und weshalb zunächst von 1000 Euro die Rede war, wurde nicht mehr geklärt.

Staatsanwältin und Verteidiger machten es kurz in ihren Plädoyers und beschränkten die Feststellungen auf das Wort "Freispruch". Zu dieser Entscheidung gelangte auch die Richterin. Die Aktendeckel schlossen sich mit der Offenbarung, dass Ehrlichkeit mitunter schlecht gelohnt wird.

 
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