Wenn die Justiz einen Prozess terminiert, ist das im Regelfall mit größerem Aufwand verbunden. Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige laden, Anwälte und Staatsanwaltschaft verständigen. Dann sind, wie in der vorliegenden Causa, elf Personen im Sitzungssaal versammelt. Teilweise von weiter her angereist. Nur der Angeklagte fehlt. „Keine Ahnung, wo er ist“, hat sein Verteidiger geäußert. Es wäre um Widerstand gegangen. Der Mann aus dem Landkreis zog es vor, nicht zu erscheinen. Gegen ihn wurde, wie in vielen anderen Fällen auch, ein Haftbefehl erlassen. Kriegt man den Beschuldigten, wird er sich im Gefängnis gedulden müssen. Denn bis weit ins nächste Jahr hinein ist der Amtsrichter ausgebucht. Auch die Kosten sind seine Sache, wenn es zum Schuldspruch kommt. Und zwar doppelt, weil wegen des Fernbleibens der erste Prozess ausfiel.
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