Anti-Impf-Demo: Polizei ermittelt wegen Beleidigung

Schwandorf
12.01.2022 - 13:37 Uhr

Bei einer Anti-Impf-Demo in Schwandorf holte die Polizei am Dienstag einen AfD-Vertreter von der Bühne. Gegen ihn wird wegen Beleidigung ermittelt. Bereits am Montag hatte es einen unangemeldeten sogenannten Spaziergang gegeben.

Polizeibeamte bei der Anti-Impf-Demo in Schwandorf. Kurz nach Aufnahme dieses Fotos konfrontierten die Beamten einen AfD-Funktionär wegen mutmaßlicher Beleidigung.

Während einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Dienstagabend am Schwandorfer Marktplatz hat die Polizei bei einem der Teilnehmer ein Klappmesser festgestellt. "Das ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, das das Mitführen gefährlicher Gegenstände verbietet", erklärte Einsatzleiter Franz-Xaver Michl. Die von der AfD angemeldete Demonstration versammelte nach Polizei-Informationen erneut rund 1000 Teilnehmer. Gegen einen AfD-Funktionär aus Regensburg ermittelt die Polizei wegen Beleidigung. Der Mann soll während seiner Rede CSU-Ministerpräsident Söder als "Deppen" bezeichnet haben.

Bereits am Montagabend hatten sich rund 60 Teilnehmer zu einem sogenannten Spaziergang eingefunden, der laut Polizei und Landratsamt nicht angemeldet worden war. Für Einsatzleiter Michel ist das nicht nachvollziehbar: "Eine Anmeldung bringt mehr Vor- als Nachteile. Wenn die Organisatoren mit uns absprechen, was sie wann und wo planen, können wir den Zug besser schützen." Die Nicht-Anmeldung sei "ein Akt der Rebellion ohne echten Sinn". Die Polizei werde "so oder so das Versammlungsrecht durchsetzen."

Auch am Rand des sogenannten Spazierganges kam es zu kleineren Zwischenfällen. Beim Verlesen der Versammlungsauflagen durch die Polizei versuchten mehrere Teilnehmer, eigenständig loszulaufen. Sie mussten von Beamten zurückgehalten werden. Während des Demonstrationszuges liefen Teilnehmer entgegen mehrfacher polizeilicher Anweisung auf teils viel befahrenen Hauptstraßen. Genau das sei das Problem der Nicht-Anmeldung, sagte Franz-Xaver Michl: "Der schlimmste Ausgang wäre, wenn ein Auto in einen ungesicherten Zug fährt, nur, weil die Route nicht abgesprochen ist." Für die Ordnungswidrigkeit einer nicht angemeldeten Veranstaltung wird die Polizei wohl niemanden belangen können – weil sich kein Veranstalter zu erkennen gab.

OnetzPlus
Schwandorf29.12.2021
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