Die Impfzentren im Landkreis Schwandorf bleiben bei ihrer Linie: Die Terminvergabe folgt der Priorisierung. Auch wenn die Begehrlichkeiten wachsen, weil vollständig gegen Corona Geimpfte gewisse Vorteile genießen. „Urlaub ist kein triftiger Grund für eine Verschiebung“, betont Landratsamts-Sprecher Manuel Lischka auf Nachfrage. Als „triftig“ gelten bestenfalls eine Erkrankung oder geplante Operationstermine.
Warteliste bleibt
Wer seine Impftermine über das Portal „https://impfzentren.bayern“ erhält, sollte deshalb prüfen, ob er beide Termine sicher wahrnehmen kann. Eine Verschiebung des Termins für die zweite Spritze nämlich bedeute erheblichen logistischen Aufwand. Nicht nur, was den Termin, sondern auch was die Verwendung des Impfstoffs betrifft. Wer von Anfang an beide Termine ablehne, bleibt dennoch auf der Warteliste, bekommt einen neuen zugeteilt, sagte Lischka. Er erinnerte daran, dass ein voller Schutz erst nach der zweiten Impfung vorliegt.
„Wir verimpfen jede Dosis“, betont Lischka. Dafür seien die Kapazitäten der Zentren Nabburg und Maxhütte-Haidhof und der mobilen Teams ausgelegt. Wenn noch mehr Impfstoff von Biontech und Moderna geliefert wird, könnten die Kapazitäten auch noch erweitert werden. Schon jetzt wird an sieben Tagen die Woche geimpft, auch an Feiertagen wie dem Vatertag. „An den Öffnungszeiten lässt sich dann noch schrauben“, sagte Lischka. Aktuell seien sie auf etwa 4900 Erst- oder Zweitimpfungen pro Woche ausgelegt.
"Prio 3" an der Reihe
Momentan werden Menschen der Priorität 3 versorgt, und all jene, die – etwa weil sie Geburtstag hatten oder einer besonderen Berufsgruppe angehören – in eine höhere Priorisierungs-Gruppe „rutschen“.
Tempo steigt deutlich
- Die ersten Impfteams im Landkreis nahmen am 27. Dezember ihre Arbeit auf.
- Bis 26. Januar - also in vier Wochen - waren 4630 Impfungen verabreicht. Mehr Vakzin stand nicht zur Verfügung.
- Diese Menge und auch mehr schaffen die Impfzentren Nabburg und Maxhütte-Haidhof mittlerweile - je nach Lieferung - in der Woche.
"Urlaub ist kein triftiger Grund für eine Verschiebung:"
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