Schwandorf
26.06.2019 - 14:20 Uhr

Arbeiten bei Hitze: Welche Kleidung erlaubt ist

Es ist heiß im Landkreis Schwandorf. Viele Arbeitnehmer sehnen sich nach kurzer Hose oder Rock. Welche Kleidung ist in der Arbeit erlaubt? Polizei, Banken und das Unternehmen emz Hanauer geben Antworten.

Für Benedikt Huber und die anderen Mitarbeiter der Sparkasse Schwandorf ist die Krawattenpflicht derzeit aufgehoben. Bei der Hitze dürfen sich die Mitarbeiter legerer kleiden. Bild: Christopher Dotzler
Für Benedikt Huber und die anderen Mitarbeiter der Sparkasse Schwandorf ist die Krawattenpflicht derzeit aufgehoben. Bei der Hitze dürfen sich die Mitarbeiter legerer kleiden.

37 Grad. Angesichts solcher Temperaturen stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, was sie in die Arbeit anziehen. Oder besser: Was erlaubt ist. Dabei macht es einen gewaltigen Unterschied, wo jemand arbeitet. Für Polizisten gibt es klare Vorschriften. Armin Kott, Leiter der Polizeiinspektion Schwandorf, erklärte gegenüber Oberpfalz-Medien: „Uniformierte Streifenbeamte tragen während der Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich nur die für die Bayerische Polizei zugelassene Dienst- oder Sonderbekleidung.“

Prinzipiell Anzugpflicht

Heißt konkret: Für die Sommermonate gibt es kurzärmlige, weiße Hemden und eine „spezielle Mehrzweckhose mit luftdurchlässigerem Stoff.“ Auch die Schirmmütze sei grundsätzlich zu tragen. Kott betont außerdem: „Kurze Hosen sind tabu.“ Das gelte auch für Beamte, die zivil unterwegs seien. Wenn diese Dienst leisten, müssten sie ihrem Amt und ihrer Aufgabe angemessene Kleidung tragen. Eine lockerere Auslegung der Anzugsbestimmungen für die Bayerische Polizei, auf die sich Kott beruft, sei auch bei den aktuell herrschenden Temperaturen nicht vorgesehen. Klare Regeln also bei der Polizei.

Für die Mitarbeiter der Sparkasse Schwandorf gibt es in der Regel auch einen Dresscode. Aktuell macht die Bank allerdings eine Ausnahme. Die Männer brauchen keine Krawatten, die Frauen keine Halstücher tragen. Laut Michael Licha gilt für die Herren prinzipiell eine Anzugpflicht. „Wenn jemand aber sein Sakko auszieht, ist das auch okay“, sagt der Vorstandsassistent. Für die Damen gebe es „keinen definierten Style-Guide“. Ideal seien aber Hosenanzug oder Kostüm. „Minirock und Jeans sind tabu.“ Alles in allem sei es wichtig, dass die Mitarbeiter auf ein sauberes Erscheinungsbild achten. Ohnehin werde derzeit intern diskutiert, ob die Schwandorfer Sparkasse nicht Business Casual als Dresscode einführt. Der englische Begriff meint nichts anderes, als dass sich die Mitarbeiter etwas legerer, aber immer noch adrett kleiden. Über Details und ob sich die Schwandorfer zu diesem Schritt entscheiden, darüber wird gerade intern diskutiert. Einige Sparkassen in München und Nürnberg hätten den Business Casual bereits eingeführt.

Ohnehin locker sieht die Firma emz Hanauer die Kleiderordnung. Die über 400 Mitarbeiter am Standort Nabburg dürfen anziehen, was gefällt. Es darf auch etwas luftiger sein. „Im Grunde genommen sind die Damen und Herren frei“, erklärt Andrea Barth, Schwester von CEO Thomas Hanauer und bei emz für die Pressearbeit zuständig.

Kurze Hosen erlaubt

Es gebe sehr wenig Regelungen. Auch kurze Hosen sind erlaubt. Nur wenn Kundenbesuch angekündigt ist, müssten sich die Mitarbeiter dementsprechend kleiden. Außerdem gebe es „an einigen wenigen Arbeitsplätzen Einschränkungen“. Beispielsweise im Lager und dort, wo geschweißt werde, müsse Sicherheitskleidung getragen werden.

Minirock und Jeans sind tabu.

Michael Licha, Vorstandsassistent bei der Sparkasse Schwandorf

 
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