Schwandorf
23.12.2018 - 10:59 Uhr

Ausgebremst auf der Autobahn

Das Zustandekommen eines Unfalls beschäftigt den Amtsrichter. Der Angeklagte muss eine Geldauflage zahlen.

Was war nun wirklich los an diesem Nachmittag im Mai dieses Jahres auf der Autobahn bei Pfreimd? Der Schwandorfer Amtsrichter Hans-Christopher Theißen gab sich die größte Mühe, in einem zweistündigen Prozess alle Vorgänge zu klären. Doch ganz glückte sein Unterfangen nicht.

Es ging um einen 29-Jährigen aus dem Kreis Schwandorf, der mit seinem Personenwagen in Richtung Norden fuhr. Verwickelt in den Vorfall waren aber auch zwei Lastzugfahrer. Einer von ihnen musste zur Verhandlung eigens aus den neuen Bundesländern anreisen. Der 41-Jährige war damals mit seinem Gespann nach Leipzig unterwegs und wollte auf der linken Fahrspur an einem vorausfahrenden Lkw vorbei, als von hinten ein Auto nahte.

Absicht bestritten

Der Brummi-Lenker brach seinen Überholvorgang ab und ließ den Pkw vorbei. Dann, so hörte Richter Theißen, sei er von dem Autofahrer regelrecht ausgebremst worden. Und das mehrfach. Daraufhin kam es zu einem schadensträchtigen Unfall: Das beladene Gespann touchierte den Hänger und den Maschinenwagen des Lastzuges, der vorher hätte überholt werden sollen. Dessen Fahrer, ebenfalls als Zeuge gehört, konnte allerdings wenig zur Aufhellung beitragen. "Aber etliche Scherereien hatte ich deswegen", erfuhr der Richter von dem Mann, der Lebensmittel transportierte.

Der 29-jährige Autofahrer, nun wegen Nötigung auf der Anklagebank, bestritt jegliche aggressive Handlung. "Es war niemals meine Absicht, Schaden anzurichten", versicherte er. Nach dem Crash der beiden Lastzüge, bei dem rund 20 000 Euro Reparaturkosten entstanden, war er nicht weitergefahren. Der Mann hatte angehalten. Auch ein Kfz-Sachverständiger, nachträglich eingeschaltet und nun beim Prozess als Gutachter anwesend, konnte letztlich keine genaue Rekonstruktion des Geschehens abliefern. Allerdings blieb ein Restverdacht dahingehend, dass der junge Autofahrer durchaus etwas gemacht hatte, das in solcher Form besser nicht geschehen wäre. Für solche Fälle gibt es die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage.

5000 Euro als Buße

Eine solche Lösung schlug der Richter vor. Der 29-Jährige zahlt nun den durchaus stattlichen Betrag von 5000 Euro und bleibt damit ohne Eintrag ins Strafregister. Bei einer Verurteilung hätte ihm neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug gedroht.

 
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