Schwandorf
19.02.2023 - 14:28 Uhr

Beleidigungen und Widerstand gegen Polizeibeamte

Eine Jugendliche beleidigt am Freitagabend Beamte der Polizeiinspektion Schwandorf, aus einer Gruppe heraus werden sie wenig später massiv bedrängt: Jetzt laufen Ermittlungen wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf ermitteln wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen mehrere Personen. Symbolbild: Patrick Seeger/dpa
Die Beamten der Polizeiinspektion Schwandorf ermitteln wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen mehrere Personen.

Polizeibeamte trafen am frühen Freitagabend im Schwandorfer Stadtgebiet ein als vermisst gemeldetes, 16-jähriges Mädchen an. "Als die Minderjährige in Gewahrsam genommen werden sollte, um sie ihren Eltern zu überstellen, belegte sie die eingesetzten Beamten mit mehreren Beleidigungen", berichtet die Polizeiinspektion Schwandorf. Aufgrund der Gesamtumstände musste die 16-Jährige schließlich in einer Fachklinik untergebracht werden. Zudem wird wegen Beleidigung gegen sie ermittelt.

Einige Stunden später – am Samstag gegen 1.30 Uhr – fielen einer Streifenbesatzung schließlich mehrere minderjährige Jugendliche auf. Da diese zu dieser späten Stunde ohne Aufsichtsperson und teilweise alkoholisiert waren, sollten sie an die Eltern übergeben werden. Mit dieser Maßnahme war ein 14-Jähriger jedoch offenbar nicht einverstanden und leistete Widerstand. Außerdem wurden die Beamten laut Polizeibericht von mehreren Begleitern bedrängt, sodass mehrere Streifenbesatzungen notwendig waren, um die Situation zu beruhigen.

Ein 20-Jähriger filmte die Situation, weshalb sein Mobiltelefon als Beweismittel sichergestellt werden sollte. Da er damit nicht einverstanden war, wollten die Beamten das Gerät mittels unmittelbarem Zwang sicherstellen. Hiergegen wehrte sich der Mann körperlich. Gegen die Beteiligten wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Polizeibeamte wurden nicht verletzt. Die Personen wurden im Anschluss an die Eltern übergeben, beziehungsweise entlassen.

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