Ein 36-jähriger Schwandorfer wollte am Montag seine theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Er fiel den Prüfern aufgrund eines Rollkragenpullovers und einer Jacke auf. Während der Prüfung wurde dann ein Detektor zur Auffindung von elektronischen Geräten eingesetzt, der beim winterlich gekleideten Mann ausschlug. Nachdem er auf die Auffälligkeiten angesprochen wurde, händigte er den Prüfern einen "Knopf im Ohr" und einen Schlauchschal mit Minikamera aus. Aufgrund der Täuschung wurde die Prüfung abgebrochen; sie gilt als nicht bestanden. Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung kann er die Prüfung nach Ablauf einer Frist wiederholen. Der Vorfall wird der Staatsanwaltschaft berichtet, jedoch stellt die Täuschung grundsätzlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar.
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