Schwandorf
04.01.2019 - 15:33 Uhr

Bewährung für Schimpfkanonade

Er hat weit über ein Dutzend Vorstrafen und beleidigt immer wieder mal Uniformträger - zum Beispiel am Regensburger Bahnhof oder in Schwandorf. Der Mann neigt offenbar zu jähem Zorn und tobt sich seit 1990 bei Kontrollen aus.

Drei Monate mit Bewährung und 60 gemeinnützige Arbeitsstunden: Das war die strafrechtliche Quittung für einen 50-jährigen wegen Beleidigung. Bild: Volker Hartmann/dpa
Drei Monate mit Bewährung und 60 gemeinnützige Arbeitsstunden: Das war die strafrechtliche Quittung für einen 50-jährigen wegen Beleidigung.

Der 50-Jährige kam vor vielen Jahren aus dem arabischen Raum, hielt sich dann wohl in Berlin auf und kehrte zurück in seine Heimat. Irgendwann erschien er wieder, nahm in Schwandorf Wohnsitz und erweiterte - wenn man so will - sein Vorstrafenregister. Es ging um Betäubungsmittel und vornehmlich um Beleidigungen. Völlig grundlos von sich gegeben und wohl aus Verärgerung darüber, wieder einmal von Polizisten kontrolliert zu werden.

In stockfinsterer Nacht kam er im vergangenen Jahr auf einem Fahrrad in der Schwandorfer Innenstadt daher. Zwei Funkstreifenbeamte sahen, wie der Biker mit seinem Handy telefonierte und erkannten darin einen Rechtsverstoß. Was es später kostete, überraschte sogar Amtsrichter Hans-Christopher Theißen: "Dass dies 55 Euro sind, wusste ich bisher nicht."

Der den Polizisten als Mann aus der Drogenszene bekannte 50-Jährige mochte das Bußgeld nicht akzeptieren. Den Ordnungshütern war es nach längerer Diskussion egal. Sie überreichten das ausgefüllte Formular, setzten ihre Fahrt fort und wurden von dem heftig in die Pedale tretenden Mann eingeholt, als sie nur eine kurze Wegstrecke weiter zu einer Lokalkontrolle ansetzten.

Im Beisein anderer hörten die Polizisten dann von dem eben eintreffenden 50-Jährigen, dass sie "ungebildete Asoziale" seien. Das war eine Beleidigung. Was folgte, ganz sicher nicht. Denn der unwirsche Radler schleuderte den Beamten entgegen: "Ihr habt einen Sack Kartoffeln gegessen."

Auch er sei beleidigt worden, ließ der Beschuldigte nun anklingen. "Dann hätten Sie eben Anzeige erstatten müssen", hörte er vom Richter und vernahm gleich darauf aus dem Mund von Staatsanwältin Franziska Meinl, dass man ihn nun endlich nach diversen Schimpfkanonaden für drei Monate einsperren müsse. Doch hinter Gitter bringen mochte ihn der Richter angesichts dreier zwischenzeitlich zur Welt gekommener Kinder nicht. Er verhängte drei Monate mit Bewährung und setzte 60 gemeinnützige Arbeitsstunden für den von Unterstützung lebenden Mann hinzu.

Was blieb, waren Erörterungen zur Benutzung eines Mobiltelefons, wenn jemand auf dem Fahrrad sitzt. "Da sind wir konsequent, das ahnden wir", erfuhr Richter Theißen von einem der Polizisten. Denn beim Telefonat könne ja Heftiges passieren, wenn man vom Lenker abgelenkt sei.

 
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