Schwandorf
29.10.2019 - 09:52 Uhr

Bewährungsversager muss wieder in Haft

Mit seinem Einspruch hat der 46-Jährige keine Chance. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz führt ihn hinter Gitter

Das Gericht macht klar: Der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Bild: Volker Hartmann/dpa
Das Gericht macht klar: Der Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg.

Der Amberger Richter Peter Hollweck ist ein Jurist, der in seinen Prozessen die sorgsame Aufklärung von Fällen pflegt. Leute allerdings, die immer wieder Bewährung haben wollen, laufen bei ihm gegen eine Wand. Auch wenn sie noch so heftig beteuern, dass sich "ab sofort alles ändern wird."

Auf der Anklagebank saß ein Schwandorfer vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts. Im Oktober letzten Jahres hatte man ihn auf der Fronberger Straße mit einem knappen Gramm Crystal Meth erwischt und dann in seiner Heimatstadt vor das Amtsgericht zitiert. "Zwar nur eine geringe Menge Rauschgift, aber trotzdem mit drei Monaten Haft zu ahnden", wurde dort befunden. Hinter Gitter wollte der 46-Jährige nicht schon wieder. Im Lauf der Zeit hatte er auf seinem Konto 14 Vorstrafen angehäuft, erwies sich häufig als Bewährungsversager und musste ins Gefängnis. Jetzt war er vor das Landgericht gezogen, um nicht erneut in Haft zu müssen. Richter Hollweck erzählte der Mann, wie sehr sich unterdessen sein Leben durch eine neue Partnerin verändert habe und er nun auch nach Arbeit suche. "Was hätten Sie denn gern?", wurde vom Richtertisch aus gefragt. "Bewährung wäre gut", lautete die Antwort. Doch da musste der Vorsitzende den Angeklagten enttäuschen. "Immer wieder neue Chancen gibt es hier nicht", lautete sein Standpunkt. Der 46-Jährige legte noch einmal nach und versicherte, er sei nun auch auf Wohnungssuche. Mit anderen Worten: Eine feste Bleibe hat er nicht. Die Strafkammer beriet hinter verschlossener Tür. Dann wurde dem Angeklagten geraten: "Nehmen Sie den Einspruch zurück." Das tat der Schwandorfer schließlich zähneknirschend. Versehen mit dem Hinweis, dass Besserungsbeteuerungen angesichts von 14 Vorstrafen nicht glaubwürdig seien.

 
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