Schwandorf
17.09.2024 - 11:08 Uhr

Nicht bezahltes Frühstück löst Kettenreaktion aus

Der Fall beginnt eher harmlos mit einem Frühstück, das nicht bezahlt werden kann. Doch in der Folge gibt es Arbeit für die Schwandorfer Polizei.

Nach Straftaten muss die Schwandorfer Polizei einen 55 Jahre alten Mann in eine Fachklinik bringen. Symbolbild: Friso Gentsch
Nach Straftaten muss die Schwandorfer Polizei einen 55 Jahre alten Mann in eine Fachklinik bringen.

Ein 55-jähriger Bewohner des Landkreises Schwandorf kam am Montag gegen 6.15 Uhr in den Schwandorfer Bahnhof und nahm sich am Service Store mehrere Kaffeegetränke und einen Eistee im Wert von rund 14 Euro. Damit setzte er sich hin, ohne gleich zu bezahlen. Auf Ansprache durch die Kassiererin erklärte er, zuerst fertig frühstücken zu wollen. Als dann die Bezahlung anstand, stellte sich heraus, dass seine Bankkarten nicht gedeckt waren oder nicht funktionierten. "Das muss dem arbeitslosen Mann vorher bewusst gewesen sein", meint man bei der Polizei, weshalb die hinzugerufene Streife ein Ermittlungsverfahren wegen Zechbetrugs einleitete.

Wenige Stunden später tauchte der Mann dann in der Commerzbank auf und stiftete dort Unruhe. Der Aufforderung des Personals, die Bank zu verlassen, kam er nicht nach, weshalb erneut eine Polizeistreife verständigt wurde. Die Ordnungshüter erteilten dem Mann einen Platzverweis, dem er zunächst nachkam. Es dauerte aber nicht lange, da war er schon wieder zurück. Nun wurde er allerdings von der Polizei in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle der Polizeiinspektion Schwandorf gebracht. Dort legte er dann laut Pressebericht "ein absonderliches Verhalten an den Tag, welches auf eine psychische Beeinträchtigung schließen ließ". Er schrie demzufolge in der Wache lauthals herum und erzählte wirre Geschichten. Daher wurde die Unterbringung des Mannes in einer Fachklinik angeordnet. Zu diesem Zweck sollte er vorher gründlich durchsucht werden. Damit war er aber überhaupt nicht einverstanden. Die Maßnahmen konnten nach Angaben der Polizei "nur mit Zwang und unter erheblichem Widerstand durchgeführt werden". Zum Zechbetrug kommt folglich noch ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Letztlich wurde er doch in eine Klinik eingewiesen.

 
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