Schwandorf
06.01.2019 - 16:29 Uhr

Bienensterben Einhalt gebieten

„Es ist höchste Zeit, etwas zu unternehmen“, fordert der Schwandorfer ÖDP-Kreisvorsitzende Alfred Damm mit Blick auf das Bienensterben. Er will ein Aktionsbündnis gründen, das sich diesen Mittwoch erstmals treffen soll.

Laut ÖDP sind 64 Prozent der Bienenarten bedroht – unter anderem durch Umweltbelastungen, Pflanzenschutzmittel oder die Varroa Milbe. Ein Volksbegehren soll nun die bayerische Politik in dieser Frage sensibler machen. Bild: C. Schüßler
Laut ÖDP sind 64 Prozent der Bienenarten bedroht – unter anderem durch Umweltbelastungen, Pflanzenschutzmittel oder die Varroa Milbe. Ein Volksbegehren soll nun die bayerische Politik in dieser Frage sensibler machen.

Mitte Mai vergangenen Jahres hatte die ÖDP die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren unter dem Titel "Rettet die Bienen" gestartet. Im Oktober 2018 dann übergab die Ökopartei dem bayerischen Innenministerium rund 95 000 Unterschriften für ihr Volksbegehren "Rettet die Bienen - stoppt das Artensterben". Laut ÖDP sind 64 Prozent der Bienenarten bedroht - unter anderem durch Umweltbelastungen, Pflanzenschutzmittel oder die Varroa Milbe.

Ziel sei es, das bayerische Naturschutzgesetz zu verbessern. "Wichtigster Punkt ist sicher, dass es eine Biotopvernetzung geben muss", heißt es vonseiten der ÖDP. Die Biotope in Bayern befänden sich wie kleine Inseln in der "Agrarsteppe" und in Gewerbegebieten - der genetische Austausch falle weg und die Arten würden aussterben. Weiterhin will die ÖDP mit dem Gesetzentwurf die ökologische Landwirtschaft massiv ausbauen, Uferrandstreifen gesetzlich schützen und die Lichtverschmutzung eindämmen.

Mit einem Volksbegehren können Bürger in Bayern Gesetze initiieren. Dafür müssen in einem Schritt mindestens 25 000 Unterschriften gesammelt werden. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen anschließend zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat in zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen, um so einen Volksentscheid zu erzwingen.

Nachdem das Volksbegehren "Rettet die Bienen - Stoppt das Artensterben" im Herbst 2018 die erste Hürde erfolgreich übersprungen hat, hat das Innenministerium den Inhalt des Volksbegehrens als rechtlich zulässig erklärt und die 14-tägige Eintragungszeit vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 festgelegt.

In diesen vierzehn Tagen müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigen in Bayern in ihrer Gemeinde in die Listen eintragen. "Das sind rund eine Million Menschen die wir für ein erfolgreiches Begehren in die Rathäuser bringen müssen", sagt ÖDP-Kreisvorsitzender Alfred Damm. Ihm ist klar: "Das ist eine sehr große Hürde."

Volksbegehren:

Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit, einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids.

Alfred Damm, ÖDP: Ab Ende Januar müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern für das Volksbegehren in ihrer Gemeinde eintragen. Bild: exb
Alfred Damm, ÖDP: Ab Ende Januar müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern für das Volksbegehren in ihrer Gemeinde eintragen.
 
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