"Ein ganz schwieriger Fall", hörte die Dritte Strafkammer des Amberger Landgerichts von einer Frau, die der Angeklagten zur Seite stehen soll und sich immer wieder enttäuscht sieht, wenn es um Termine und Absprachen geht. Nun hätte die 36-Jährige, Mutter zweier nicht bei ihr lebender Kinder, womöglich eine Arbeitsstelle in Aussicht. Doch antreten wird sie diesen Job wohl kaum können. Denn die erwünschte Bewährung gab es nicht.
Das Schwandorfer Amtsgericht hatte die 36-Jährige vor nicht allzu langer Zeit elf Monate hinter Gitter geschickt. Wegen diverser Straftaten, unter denen eine besonders herausragte. Obdachlos auf der Straße lebend, hatte sie für zwei Wochen eine gerade frei gewordene Ferienwohnung gemietet. Ohne Geld und mit dem Bedürfnis, die Räume in eine Müllwüste zu verwandeln. Diese bei Mietnomaden bekannte Messi-Tour kreidete ihr der Kammervorsitzende Peter Hollweck besonders an. "Dass eine Frau irgendwo unterkommen will, verstehe ich ja", ließ er anklingen. "Doch dass die Vermieterin und ihre Tochter später zusammen zehn Stunden lang den Saustall putzen mussten, war ein Ding der Unmöglichkeit."
Wieder einmal Bewährung? Nach zehn Vorstrafen und auch schon verbüßter Gefängnisaufenthalte? Die Angeklagte bat händeringend darum, und auch ihr Verteidiger Marc Steinsdörfer (Weiden) hielt es für durchaus vertretbar, seiner Mandantin eine Chance zu geben. Doch Staatsanwältin Manuela Zeller blieb hart. "Immer neue Straftaten", sagte sie und verlangte von der Strafkammer, das Ersturteil von elf Monaten ohne Bewährung zu bestätigen.
Die Richter verhängten acht Monate und ließen über den Vorsitzenden Peter Hollweck äußern: "Das Geständnis war sicher ein Strafmilderungsgrund. Aber zur Bewährung bestand keinerlei Anlass." In ihr Urteil bezog die Strafkammer eine weitere Ahndung mit ein, die es im Sommer letzten Jahres wegen Beleidigung eines Polizeibeamten ergeben hatte.
Die Schwandorferin (36) hatte im Januar 2018 einen Polizisten in ihrer Heimatstadt als "G'schnapplmeier" bezeichnet und war deswegen im Juli letzten Jahres vor den Amtsrichter zitiert worden. Der Staatsanwalt sah darin die (Zitat) "Subjektivierung des Adjektivs g'schnappig" und verlangte eine Verurteilung wegen Beleidigung. Dieser Meinung schloss sich der Richter an und verhängte, wegen schmaler Einkommensverhältnisse der Frau, 200 Euro Geldstrafe. Das Urteil erlangte später Rechtskraft und wurde nun in die neuerliche Entscheidung des Amberger Landgerichts mit einbezogen. Dessen ungeachtet führte Verteidiger Marc Steinsdörfer dem Vorsitzenden Peter Hollweck den inkriminierten Ausdruck mit allen seinen Facetten vor Augen und fragte: "War das wirklich eine Beleidigung." Steinsdörfer legte nach und berichtete von einem kürzlich ergangenen Urteil. Darin hatte das Regensburger Landgericht befunden, dass es sich bei dem Wort "Oberg'schaftlhuber" durchaus nicht um eine Beleidigung handele.
Richter Hollweck schmunzelte. Doch seine Meinung zum Ausdruck "G'schnapplmeier" behielt er für sich. Im Prozess damals hatte es geheißen, der Polizist "fühle sich in seiner Ehre herabgewürdigt." Doch schon seinerzeit war argumentiert worden, man müsse nicht alles auf die Goldwaage legen.













 
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