Schwandorf
29.09.2021 - 17:38 Uhr

Corona: 160. Todesfall im Landkreis Schwandorf

Den 160. Corona-Todesfall meldet das Landratsamt Schwandorf: Im Krankenhaus Burglengenfeld starb eine 100-jährige Frau an der Infektion.

Symbolbild: Center for Disease Control

Im Landkreis Schwandorf wurden am Montag und Dienstag insgesamt 19 neue Coronafälle bekannt. Dementsprechend weist das RKI am Mittwoch eine Inzidenz von 47,8 aus. Die Gesamtzahl der Infektionen steigt damit auf 9.015. "Leider verstarb am Mittwoch eine 100-jährige Frau im Krankenhaus Burglengenfeld", teilt Manuel Lischka, der stellvertretende Pressesprecher des Landratsamtes, mit. Sie ist der 160. Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung.

Aktuell geht das Gesundheitsamt an sieben Schulen im Landkreis positiven Schnelltests nach. Dass ein positiver Schnelltest nicht automatisch eine Corona-Infektion bedeuten muss, zeigt das Beispiel des BRK-Kindergartens in Bodenwöhr. Dort bestätigte sich ein Verdachtsfall nach erfolgtem PCR-Test nicht. Eine PCR-Reihentestung in einem Wackersdorfer Seniorenheim brachte keine Folgefälle.

2.245 Impfungen in sieben Tagen

Das Impfzentrum in Nabburg verabreichte vom 22. bis 28. September 1.050 Impfungen, davon 540 im Impfbus. Von den mehr als 1.000 Impfungen in der zurückliegenden Woche wurden 250 Personen zum ersten Mal und 720 Personen bereits zum zweiten Mal geimpft. Darüber hinaus wurden auch 80 Personen mit einer Drittimpfung versorgt. Die Hausärzte haben in diesem Zeitraum 1.195 Mal die Spritze gesetzt. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 440 Erst-, 559 Zweit- und 196 Auffrischungsimpfungen.

Hier die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums in Nabburg: Donnerstag geschlossen, Freitag 10 bis 15 Uhr, Samstag 12 bis 17 Uhr, Sonntag geschlossen

Wichtig für Berufsschüler

Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Jugendlichen und Heranwachsenden reicht als Nachweis demzufolge die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Es ist jedoch dringend zu beachten, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn die Schüler in einen regulären Schulbetrieb eingebunden sind. Diese Prämisse dürfte im Falle von Berufsschülern nur in Phasen des Blockunterrichts erfüllt sein. Das Landratsamt weist daher darauf hin, dass bei der Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regel Berufsschüler nicht automatisch durch Vorlage eines Schülerausweises von der oben beschriebenen Testnachweispflicht befreit sind.

Schwandorf29.09.2021
 
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