Am Montag hat das Landratsamt drei neue Corona-Fälle an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstübermittelt. Aus früheren Meldungen hat das LGL aber vier Meldungen gestrichen, weshalb in der Tagesbilanz des LGL die Schwandorfer Fallzahl mit „minus 1“ ausgewiesen ist. LGL und Robert-Koch-Institut vermelden übereinstimmend eine Gesamtzahl von 4070 und eine Sieben-Tage-Inzidenz von 87,9.
Dass sich Fallzahlen rückwirkend ändern können, erklärt das LGL auf seiner Homepage. Streichungen sind zum Beispiel die Folge von Qualitätskontrollen. Hierbei geht es stark in den medizinischen Bereich und es macht einen Unterschied, ob eine Erkrankung klinisch diagnostiziert oder klinisch-epidemiologisch bestätigt ist. "Laienhaft könnte man sagen, es geht um Infektionen und akute Infektionen. Eine Korrektur hat damit zu tun, dass eine positive Person nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist und aus diesem Grunde einem anderen Landkreis zugeschlagen wurde", schrieb dazu Landratsamtssprecher Hans Prechtl.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat dem Amt in Schwandorf inzwischen mitgeteilt, dass die Impfschreiben an alle über 80-Jährigen im Landkreis am Freitag versandfertig an die Deutsche Post übergeben worden sind. Die Briefe dürften inzwischen also zugestellt worden sein bzw. sich unmittelbar in Zustellung befinden.
Im Elisabethenheim in Schwandorf gab es am Dienstag einen neuen Fall unter den Bewohnern, im Altenheim St. Elisabeth in Bruck einen unter den Mitarbeitern. Im Seniorenheim Am Sand in Wernberg-Köblitz, wo man am Montag von 25 positiven Bewohnern berichtet hatte, stellte sich die Situation am Dienstag so dar: 29 positive Bewohner und drei positive Mitarbeiter.
In einer Eilentscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Dienstag entschieden, dass die 15-Kilometer-Regel für das Verbot touristischer Tagesausflüge vorläufig außer Kraft gesetzt ist. Der Landkreis Schwandorf war davon nicht betroffen, da die Inzidenz die dafür maßgebliche Schwelle von 200 nicht überschritten hatte. In einer zweiten Entscheidung vom Dienstag wurde die Tragepflicht von FFP2-Masken bestätigt. Gegen die Beschlüsse des Senats gibt es keine Rechtsmittel.















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