Mit acht Fällen vom Sonntag steigt die Gesamtzahl der Infektionen im Landkreis auf 4561. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 94,0. Dass seit einigen Tagen die britische Mutation, deren Ausbreitung aufgrund der höheren Reproduktionszahl schwerer einzudämmen ist, bei fast einem Viertel der Fälle nachgewiesen werden kann, bereitet dem Gesundheitsamt Sorge. Bundesweit liegt der Anteil der Mutationen bei etwa sechs Prozent der positiven Fälle.
Die Inzidenz im Landkreis Schwandorf lag zuletzt am Dienstag, 9. Februar, über dem Wert 100. Für die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre ist allerdings entscheidend, dass sie nicht nur an einem Tag, sondern sieben Tage in Folge unter 100 liegt. Damit bleiben auch Fallzahlen in der Berechnung, die länger als sieben Tage zurückliegen, weil diese in die erste der sieben Sieben-Tages-Inzidenzen Eingang gefunden haben. Bleibt der Landkreis Schwandorf auch am Dienstag und am Mittwoch unter dem Wert 100, könnte die nächtliche Ausgangssperre am Mittwoch aufgehoben werden. Unabhängig vom Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre in einzelnen Landkreisen bleibt die allgemeine Ausgangsbeschränkung bayernweit in Kraft, wonach das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. "Leider erleben wir immer wieder, dass diese Vorgabe nicht so im Bewusstsein ist, wie sie es aus Infektionsschutzgründen sein sollte", berichtete dazu Landratsamtssprecher Hans Prechtl.
In den Loew-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Wernberg-Köblitz wurde der Ausbruch offiziell für beendet erklärt. Die Werkstätte ist wieder geöffnet.
Wesentliches Ergebnis einer Abstimmung dreier Ministerien mit der Staatskanzlei ist die teilweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in Bayern sowie die Wiederöffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 22. Februar 2021. Um mögliche Infektionsketten in diesem Rahmen gezielt zu vermeiden, sollen möglichst viele der in den Präsenzunterricht zurückkehrenden Lehrkräfte, Beschäftigten in der Kinderbetreuung, Schüler, des sonstigen schulischen Personals (einschließlich nicht-unterrichtendem und Ganztags-Personal) sowie das bereits in Notbetreuung tätige Personal auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege arbeitet an näheren Vorgaben. Mittelfristig werden Schnelltests zur Selbstanwendung und die Nutzung anderer innovativer Testkonzepte angestrebt.















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