Schwandorf
22.02.2022 - 16:44 Uhr

Corona-Inzidenz im Landkreis Schwandorf so hoch wie nie zuvor

Corona lässt nicht locker: Der Landkreis Schwandorf verzeichnet am Dienstag einen neuen Höchststand bei der Sieben-Tage-Inzidenz.

Symbolbild: Christophe Gateau

680 neue Infektionen vom Montag haben die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf auf einen neuen Höchstwert gehoben. Die Inzidenz stieg auf 1858,2 und liegt damit am Dienstag um 257,3 Punkte höher als am Vortag, an dem sie mit 1600,9 in der Statistik stand. "Heute haben wir bislang 768 neue Erstmeldungen ins Meldesystem eingestellt. Da demgegenüber nur 503 Fälle vom 15. Februar aus dem Inzidenzzeitraum herausfallen, ist morgen mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Inzidenz zu rechnen", gab das Landratsamt am Dienstag gegen 16.30 Uhr zu verstehen, dass damit das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie hat heute am Dienstagnachmittag eine weitere Tausender-Marke überschritten. Sie liegt aktuell bei 29 004.

Mit dem Tod eines 98-jährigen Mannes, der zu Hause gewohnt hatte und geboostert war, steigt auch die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen. Sie beträgt jetzt 248.

Das Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben in der Kalenderwoche vom 14. bis 20. Februar insgesamt 2560 Schnelltestungen gemacht. Bei 237 positiven Befunden ergab das eine Quote von 9,26 Prozent. Zum Vergleich die Werte der Vorwoche: 2810 (davon 8,11 Prozent positiv). Die Positivquote ist seit dem Jahresbeginn 2022 massiv angestiegen: In Kalenderwoche (KW) 1 betrug sie noch 0,57 Prozent, in KW 2 dann 1,51 Prozent, in KW 3 1,69 Prozent, in KW 4 4,26 Prozent, in KW 5 7,77 Prozent, in KW 6 8,11 Prozent und in KW 7 dann die genannten 9,26 Prozent.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mit Verfügung vom Montag zum elften Mal geändert. Das Landratsamt hat die Änderungsverordnung unter „Coronavirus – Downloads“ in seine Homepage eingestellt. Die Änderungen treten in Bezug auf den Zugang zu Gedenkstätten sowie zu staatlichen Schlössern, Gärten und Seen am heutigen Dienstag und in Bezug auf Schulen nach den Faschingsferien am 7. März in Kraft. Ab dann können auch für Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Stelle der für die Teilnahme am Präsenzunterricht erforderlichen drei wöchentlichen Selbsttests zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen und zusätzlich an jedem Montagmorgen ein Testnachweis oder ein Selbsttest in der Schule treten. Die Geltungsdauer der Regelungen wurde von zuletzt 23. Februar auf den 19. März 2022 verlängert.

Oberpfalz25.05.2022
 
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