Schwandorf
25.02.2022 - 17:51 Uhr

Corona-Inzidenz im Landkreis Schwandorf über 2000

Der nächste Rekordwert: Die Corona-Inzidenz überschritt am Freitag im Landkreis Schwandorf zum ersten Mal die Zahl 2000. Ebenfalls sehr bemerkenswert: Eine 42-jährige Frau ist der 249. Todesfall.

Symbolbild: Christophe Gateau

Zum ersten Mal liegt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner im Landkreis Schwandorf über 2000. Und zwar laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei genau 2.075,1. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Donnerstag, als die Inzidenz bei 1855,5 lag. Dazu trugen 877 neue Fälle vom Donnerstag bei. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie lag damit am Freitag bei 30 623, also erstmals über 30 000. Hinzu kamen am Freitag weitere 296 Ansteckungen (Stand gegen 17.30 Uhr).

Verstorben ist eine 42-Jährige, die zweifach geimpft, aber nicht geboostert war. Die Frau ist der 249. Todesfall in der Statistik der mit oder an Corona Verstorbenen. Bayernweit sind 88 Prozent der Todesfälle „an“ und 12 Prozent „mit“ Corona verstorben. Für den Landkreis Schwandorf wird die Lage entsprechend eingeschätzt, meint das Landratsamt.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die in seiner Homepage abrufbaren Hinweise zur Zählweise von Corona-Todesfällen aktualisiert. Dort ist wörtlich ausgeführt: „Meldepflichtig sind Todesfälle mit positivem Sars-Cov-2-Befund und Bezug zur Erkrankung", wenn also Hinweise vorliegen, dass die erfasste Krankheit zum Tod zumindest beigetragen hat. Die Gesundheitsämter können diese Informationen aus unterschiedlichen Quellen erhalten, zum Beispiel von behandelnden Ärzten, Leitung einer Pflegeeinrichtung, Einrichtungsleitung (wenn in einem Heim gestorben) und auch vom Arzt, der die Leichenschau gemacht hat. Todesfälle, die keinen Bezug zu der gemeldeten Erkrankung haben (zum Beispiel Verkehrsunfall eines Testpositiven) sind nicht meldepflichtig. Versteht man „mit Corona verstorben“ als rein zufälliges Zusammentreffen (wie im Beispiel Unfall), so sollen sich derartige Fälle gar nicht in der gesetzlichen Meldepflicht wiederfinden. Bei den Meldungen nach dem Infektiosschutzgesetz wird unterschieden, ob die Personen „an der gemeldeten Krankheit“ oder „aufgrund andere Ursache“ verstorben sind, oder ob die Ursache unbekannt ist. In allen diesen Fällen soll eine Meldung nur erfolgen, wenn der positive Corona-Befund zumindest zum Tod beigetragen hat. „Personen, bei denen die Ursache unbekannt ist“ bedeutet, dass ein positiver Befund vorlag, die Covid-Erkrankung zum Tod zumindest beigetragen hat, jedoch die eigentliche Todesursache unbekannt ist. Das heißt, die Todesursache konnte noch nicht ermittelt werden oder es ist nicht mehr möglich, die genaue Ursache zu ermitteln. Informationen zur Todesursache bei gemeldeten Sars-Cov-2-Fällen liegen bei etwa 97 Prozent der Fälle vor.

Ab Montag sind online und telefonisch Impftermine mit dem neuen Wirkstoff Novavax buchbar. Die ersten Impfungen werden ab 3. März verabreicht. In medizinischen Fachkreisen wird die Hoffnung geäußert, dass Novavax eine Alternative für manche sein könnte, die sich nicht mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna impfen ließen. Der Novavax-Impfstoff basiert auf einem klassischeren Verfahren der Impfstoffherstellung.

Oberpfalz25.05.2022
 
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