Schwandorf
16.11.2022 - 17:22 Uhr

Corona-Inzidenz im Landkreis Schwandorf weiterhin rückläufig

Corona befindet sich im Landkreis Schwandorf weiter auf dem Rückzug. Das besagen zumindest die aktuellen Zahlen aus dem Gesundheitsamt.

Der Landkreis Schwandorf steht mit seiner aktuellen Corona-Inzidenz unter 200. Symbolbild: Christophe Gateau
Der Landkreis Schwandorf steht mit seiner aktuellen Corona-Inzidenz unter 200.

In den vergangenen sieben Tagen verzeichnete das Gesundheitsamt im Landkreis Schwandorf 312 Corona-Erstmeldungen. Diese Anzahl stellt gegenüber der Vorwoche (466) einen deutlichen Rückgang dar. Die Schwerpunkte bei den Neuinfektionen lagen in Schwandorf (103), Burglengenfeld (27), Maxhütte-Haidhof (22), Teublitz (20) sowie Pfreimd, Fensterbach und Wackersdorf (jeweils 14). Es traten in 28 der 33 Gemeinden des Landkreises neue Fälle auf. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Schwandorf weist das RKI am Mittwoch mit 182,3 aus. Zum Vergleich: Im bayerischen Durchschnitt beträgt die Inzidenz 139,4, während der Wert im gesamten Bundesgebiet bei 203,4 lag. Im Impfzentrum und bei den Hausärzten wurden in der Woche vom 7. bis 13. November 829 Impfungen (Vorwoche 568) verabreicht. Sie gliederten sich in 6 Zweit-, 43 Dritt- und 780 Viert- impfungen.

Einige Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, haben kürzlich beschlossen, dass die Isolationspflicht für positiv Getestete entfällt. Diese Regelung trat mit dem heutigen Mittwoch in Kraft. Stattdessen haben Covid-19-Infizierte Schutzmaßnahmen zu beachten, die vor allem die vulnerablen Gruppen schützen sollen. Ab sofort dürfen Infizierte demnach das Haus verlassen, unterliegen jedoch einer Maskenpflicht. Ebenso gilt für Infizierte ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot in Pflege- bzw. Betreuungseinrichtungen für die Dauer der Infektion. Ausnahmen von dieser Regel gelten für heilpädagogische Einrichtungen. Positiv getestete Schüler sind dazu angehalten, den Unterricht nicht zu besuchen. Die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen, welche im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde und die neuen Schutzmaßnahmen regelt, gilt vorerst bis zum 31. Januar 2023. Das Landratsamt in Schwandorf gab in diesem Zusammenhang bekannt, "dass aufgrund der Aufhebung der Isolationspflicht in Bayern zum 16. November 2022 künftig nur noch anlassbezogen Corona-Meldungen verschickt werden". Folglich werde es aus der Behörde bis auf weiteres keine regelmäßigen Informationen mehr geben.

 
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