Schwandorf
31.08.2021 - 18:08 Uhr

Corona: Inzidenz-Rückgang im Landkreis Schwandorf nur von kurzer Dauer

Unterschiedlicher können zwei Tage kaum verlaufen. Der Montag blieb am Landratsamt in Schwandorf ohne neuen Corona-Fall, am Dienstag gab es gleich 23 neue Ansteckungen zu verzeichnen. Nun kommt eine neue Verordnung des Staats.

Symbolbild: Christophe Gateau

Das Gesundheitsamt in Schwandorf verzeichnete am Montag keinen neuen Corona-Fall. Der Inzidenzwert ist zwar leicht zurück gegangen, er hielt sich aber trotzdem über der kritischen Schwelle von 35. Nachdem er am Montag noch bei 42,4 gestanden hatte, sank er am Dienstag auf 37,7. Doch schon für Mittwoch erwartet das Landratsamt wieder einen Anstieg. Denn im Laufe des Dienstags wurden 23 neue Infektionen (Stand 17.45 Uhr) bekannt. Die Gesamtzahl aller Ansteckungen im Landkreisgebiet erhöhte sich damit auf 8679. Die 23 neuen Fälle sind laut Landratsamtssprecher Hans Prechtl mit den Begriffen „diffus und Cluster“ zu beschreiben. Gut zwei Drittel der Infektionen verteilen sich auf Einzelpersonen bzw. Einzelfälle, bei sieben Infektionen handelt es sich um Kontaktpersonen zu einem Familienkreis.

Die neue 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am Donnerstag, 2. September, in Kraft treten und bis einschließlich Freitag, 1. Oktober, gelten. Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

Deshalb vertiefte das Landratsamt inzwischen auch eine Passage seiner Pressemitteilung vom Montag zur 3G-Regelung, wonach an Veranstaltungen nur teilnehmen oder Einrichtungen nur besuchen kann, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Zahlreiche Fragen haben die Behörde insbesondere zu den Testungen bzw. der Testnachweispflicht für Kinder erreicht. Deshalb stellt sie fest:

Keine Testpflicht besteht für Kinder bis zu fünf Jahren. Für Schüler ab sechs Jahren besteht auch in den Ferien keine Testpflicht. Kinder, die im September neu eingeschult werden (Abc-Schützen), gelten bereits jetzt als Schulkinder und unterliegen somit ebenfalls keiner Testpflicht. Da Grundschüler noch keinen Schülerausweis und, selbst wenn sie mit dem Bus zur Schule fahren, noch keine Monatsfahrkarte haben (da reine Schulbusse, aber keine ÖPNV-Busse), reicht als Nachweis der Schülereigenschaft ein amtlicher Ausweis, zum Beispiel der Kinderausweis. Da Schulpflicht besteht, lässt das Alter auf die Schülereigenschaft schließen. Ältere Schüler bestätigen ihre Schülereigenschaft durch den Schülerausweis, eine Schülerdauerkarte oder eine Bestätigung der Schule. Die Schülereigenschaft endet mit Ausscheiden aus der Schule (z.B. Abiturienten), so dass für die nachfolgenden Ferien Testpflicht besteht.

Bei Kindergartenkindern, die bereits sechs Jahre alt sind, besteht Testpflicht. Hier ist die besondere Verantwortung der Eltern einzufordern, da der Kinderausweis natürlich suggerieren kann, dass das Kind schon zur Schule gehen würde.

Soweit – was auch für Erwachsene gilt – das negative Testergebnis durch einen Selbsttest nachgewiesen wird, muss dieser nach dem Vier-Augen-Prinzip "unter Aufsicht“, jedenfalls im Beisein des Geschäftsinhabers oder einer von ihm beauftragten Person gemacht werden. Das kann bedeuten, dass nach dem Selbsttest zum Beispiel vor dem Gasthaus, dem Kino oder dem Einkaufsmarkt 15 Minuten gewartet werden muss, bis das Testergebnis abzulesen ist. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Wird ein zweiter Laden betreten, ist ein zweiter Selbsttest notwendig. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden. PCR- und POC-Tests berechtigen dagegen zum Betreten beliebig vieler Einrichtungen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tests. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein POC-Schnelltest höchstens 24 Stunden.

Weitere neue Stationen des Impfbusses vom 5. bis 7. September: Am Sonntag, 5. September, bei McDonalds in Schwandorf (Max-Planck-Straße 10); am Montag und Dienstag, 6. und 7. September, bei Deichmann Schuhe in Schwandorf (Regensburger Straße 64 b, Nähe Aldi). An allen drei Tagen wird jeweils von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr geimpft.

Oberpfalz25.05.2022
 
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