Das RKI weist für Freitag aufgrund von 20 neuen Coronafällen im Landkreis Schwandorf eine Inzidenz von 64,0 aus. Tags zuvor lag sie mit 63,3 nur leicht unter diesem Wert. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreisgebiet seit Beginn der Pandemie steigt damit auf 8892. Die Hospitalisierungsrate in Bayern bleibt unter dem kritischen Wert von 1200.
Nach Auswertung der PCR-Reihentestung einer Senioreneinrichtung im südlichen Landkreis kann festgehalten werden, dass sich das Infektionsgeschehen aktuell auf lediglich einen Wohnbereich beschränkt. Hier wurde inzwischen eine isolierte Covid-Station eingerichtet sowie ein abgegrenzter Bereich für mutmaßliche Kontaktpersonen, die jedoch asymptomatisch sind und deren Tests bislang negativ ausfielen. Die Pflege erfolgt streng bereichsbezogen, und es wurde ein Aufnahmestopp für die Einrichtung ausgesprochen. In den infektionsfreien Bereichen sind weiterhin Besuche unter strengen Hygienemaßnahmen möglich. Flankiert von engmaschigen Schnelltestungen soll in der kommenden Woche erneut eine PCR-Reihentestung in der Einrichtung stattfinden. Bis dato müssen vier infizierte Bewohner stationär behandelt werden. Neue Ermittlungen, welche teils mit Quarantäne einhergehen, wurden in einem Schwandorfer Kindergarten und zwei Schulklassen eingeleitet.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 20. September geändert. Für die Mitarbeiter in Kindergärten gilt künftig die 3G-Regel. Demnach benötigen ungeimpfte bzw. nicht genesene Mitarbeiter zum Betreten von Kindertageseinrichtungen künftig einen negativen Test. Darüber hinaus gibt es eine Anpassung bezüglich der Quarantäne von engen Kontaktpersonen. Grundsätzlich beträgt die Quarantäne für Kontaktpersonen zehn Tage. Mittels eines negativen PCR-Test kann man sich bereits nach fünf Tagen freitesten oder mit einem Antigentest nach sieben Tagen. Personen, die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen tätig sind, können sich gemäß der jüngsten Bekanntmachung auch mithilfe eines negativen Schnelltests nach fünf Tagen freitesten.
Die Verantwortlichen des Impfzentrums passen ihren Betriebsablauf im ehemaligen Nabburger Krankenhaus der zurückgegangenen Nachfrage an. Aufgrund des reduzierten Betriebs wird folglich auch weniger Personal benötigt, das der Landkreis in Zukunft selbst stellt.
Am Freitag haben sich viele Anrufer beim Landratsamt gemeldet und sich über eine automatisch versendete Email des BayIMCO-Systems erkundigt. Die Mail weist darauf hin, dass Accounts deaktiviert wurden. Dazu stellte die Behörde fest: "Selbstverständlich können diese Accounts für weitere COVID-19-Schutzimpfungen genutzt werden. Es ist hierzu jedoch erforderlich, dass man sich mit seinen Daten ins System unter www.impfzentren.bayern einwählt und die entsprechenden Accounts mit zwei Mausklicks wieder aktiviert. Eine nähere Erläuterung zu diesem Vorgehen bietet das System unmittelbar nach Einwahl ins BayIMCO."
Ab sofort können auch für verabreichte Drittimpfungen die entsprechenden digitalen Impfnachweise im Nabburger Impfzentrum erstellt werden. Die technischen Voraussetzungen hierfür wurden entsprechend bereitgestellt.















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