Es hätte schlimmer kommen können, meint man am Landratsamt. Die Ergebnisse der bereits mitgeteilten Reihentestungen in zwei Großbetrieben liegen vor. Vorab waren aus einem Unternehmen 22 positive Fälle bekannt geworden, aus dem anderen vier, was jeweils zu einer Reihentestung geführt hat. In dem einen Betrieb ergab sie von 253 Mitarbeitern zwei neue Fälle (damit insgesamt 24), im anderen Betrieb identifizierte die Testung von 230 Mitarbeitern vier neue Fälle (damit insgesamt acht). Mit 32 neuen Infektionen vom Mittwoch stieg die Gesamtzahl auf 4450. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut LGL und RKI übereinstimmend bei 93,3.
"Wir haben heute eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der Grenzregion zu Tschechien erlassen", teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Die Allgemeinverfügung ist in der Homepage des Landkreises unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar und tritt morgen in Kraft. Tschechische Pendler müssen sich ab der Grenze auf direktem Weg an die Arbeitsstätte begeben. Das gleiche gilt für den Rückweg. Betriebe, die mehr als fünf Personen aus Hochinzidenzgebieten beschäftigen, wozu Tschechien gehört, müssen ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, das dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen ist. Alle Betriebe werden unabhängig von der Zahl der beschäftigten Personen aus Hochinzidenzgebieten beauftragt, zu überwachen, dass die Testungen der tschechischen Grenzpendler alle 48 Stunden nachgewiesen werden.
Im Krankenhaus St. Barbara Schwandorf werden erstmals seit etlichen Wochen weniger als 20 Covid-Patienten versorgt. Zwölf Patienten liegen auf der Normalstation und drei auf intensiv. Im Krankenhaus Burglengenfeld liegen vier Patienten auf der Normalstation und ebenfalls drei auf intensiv. Zuweisungen aus anderen Regierungsbezirken erfolgen nicht mehr, da sich auch dort die Situation entspannt hat und die Kapazitäten ausreichen.
Aufgrund einer Deletion wurden am Donnerstag bislang 15 neue Fälle der britischen Mutation nachgewiesen. Es handelt sich dabei um Personen, die sich aufgrund ihres positiven Tests bereits in Quarantäne befinden. Als Folge der besorgniserregenden Virusvariante ist die Zeit der Isolierung und Quarantäne der Betroffenen per schriftlicher Anordnung im Einzelfall auf mindestens 14 Tage zu verlängern. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist vor der Beendigung der Isolation ein negativer Test erforderlich. Für Kontaktpersonen zu Fällen der britischen Mutation ist keine Verkürzung der Quarantäne auf 10 Tage möglich. Im Unterschied zu positiv getesteten Personen ist bei Kontaktpersonen aber keine Endtestung nötig. Eine freiwillige Testung vor Ablauf der 14 Tage würde die Zeit der Isolierung auch bei einem negativen Test nicht verkürzen.















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