31 inzwischen acht Tage zurückliegende Fälle fielen am Freitag aus der Inzidenzberechnung heraus, 55 Fälle vom Donnerstag, die die Gesamtzahl auf 4895 ansteigen lassen, kamen neu hinzu. Diese 24 „Mehr-Fälle“ führen zu einer Erhöhung der auf 100 000 Einwohner umgerechneten Sieben-Tage-Inzidenz von 124,4 auf 140,0. Dieser Wert wird jetzt übereinstimmend vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegeben, wobei das RKI am frühen Morgen aufgrund eines Softwareproblems für den Landkreis Schwandorf und viele andere Landkreise zunächst einen doppelt so hohen Wert mitgeteilt hatte. Trotzdem: Schwandorf bleibt unter den 10 von 96 Gebietskörperschaften in Bayern mit den höchsten Inzidenz-Werten.
Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz im Landkreis Schwandorf, die seit der Schließungsentscheidung des Landratsamtes vom Mittwoch nochmals deutlich gestiegen ist, bleiben die Schulen und Kitas auch am Montag zu, zumal über das Wochenende nicht mit einem Sinken des Inzidenzwerts auf unter 100 gerechnet werden kann. Unabhängig davon wird die Lage auch Anfang nächster Woche wieder neu bewertet werden, kündigt die Behörde an.
Das Landratsamt hatte am Donnerstag von drei Schulen berichtet, auf die das Infektionsgeschehen Auswirkungen hatte. Am Freitag mussten für zwei weitere Klassen Quarantänemaßnahmen verfügt werden. Am Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach muss eine zwölfte Klasse, für die aufgrund der Abiturvorbereitung die inzidenzunabhängige Ausnahme gegolten hatte, vom Präsenz- in den Distanzunterricht wechseln. Am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Nittenau sind vier Kinder und zwei Mitarbeiter in Quarantäne.
Nachdem im Krankenhaus in Burglengenfeld ein Fall aufgetreten war, haben Nachforschungen zur Identifizierung von drei weiteren Fällen geführt. Bereits seit dem ersten Fall erfolgt ein enger Austausch zwischen Gesundheitsamt, Klinikleitung und Hygienebeauftragten. In einer Station besteht ein Aufnahmestopp. Tägliche Schnelltests und eine PCR- Reihenuntersuchung werden vorgenommen, weitere Vorsorgemaßnahmen ergriffen und umgesetzt.
Im aktuellen Newsletter mit Informationen zur Kindertagesbetreuung appelliert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Interesse des Infektionsschutzes an alle Eltern, auch weiterhin möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen abzusehen und auf die Notbetreuung zu verzichten, so sie die Betreuung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Mit Wirkung ab Freitag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die „Allgemeinverfügung Isolation“ geändert, in der die Quarantäne von positiv getesteten Personen, Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen geregelt ist. Neu ist, dass die Quarantäne erst dann endet, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, wobei dieser frühestens nach 14 Tagen abgenommen werden darf. Damit wurden die Quarantäneregeln vollinhaltlich an diejenigen Vorgaben angepasst, die bislang nur für Fälle der britischen Mutation galten. Künftig bedarf es keiner Einzelfallbescheide des Landratsamtes zur Verlängerung der Quarantäne in Fällen der britischen Mutation mehr. Die längere Quarantänezeit gilt jetzt bayernweit und allgemein.















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