Schwandorf
Update 10.11.2020 - 17:54 Uhr

Corona: Plus 26 im Landkreis Schwandorf

26 neue Fälle am Montag: Das meldet das Landratsamt am Dienstag. Die Behörde schildert zugleich, wie sich die Corona-Pandemie auf die Führung von Vereinen auswirken kann.

Symbolbild: Christophe Gateau

Das Landratsamt sprach in seiner neuesten Pressemitteilung von 26 neuen Fällen. "Uns ist bewusst, dass das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Montag eine höhere Zahl bekanntgibt. Darin ist aber noch ein Überhang vom Sonntag enthalten. In der Summe der beiden Werte für Sonntag und Montag sind wir im Gleichklang", erklärte dazu Amtssprecher Hans Prechtl.

Das Landratsamt erreichen zurzeit viele Anfragen zu Jahreshauptversammlungen. Etliche Vereine haben ihre Jahreshauptversammlung im Frühjahr auf den Herbst verlegt und sehen jetzt das Problem, dass auch derzeit keine Versammlung möglich ist. Dazu stellt das Amt fest, dass die Vereine trotz der neuerlichen Beschränkungen handlungsfähig bleiben. Zum einen regeln manche Vereinssatzungen, dass Vorstände so lange im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind. Zum zweiten regelt ein neues Bundesgesetz, das bis zum 31. Dezember 2021 gilt, dass auch ohne eine solche satzungsmäßige Bestimmung Vorstände im Amt bleiben, bis Nachfolger bestellt sind oder eine Abberufung erfolgt. Insoweit müsse eine Mitgliederversammlung jetzt nicht einberufen werden, wenn die Amtszeit der Vorstände endet und eine entsprechende Fortführungsklausel in der Satzung fehlt. Gesetzlich geregelt ist auch, dass eine Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit als Videokonferenz und dass eine Abstimmung oder Wahl als Briefwahl stattfinden kann. Dies gilt übergangsweise auch dann, wenn die Vereinssatzung diese Möglichkeiten nicht vorsieht.

Deutschland und die Welt14.04.2021

Wie bayernweit verfügt, ist der Betrieb von Fitnessstudios derzeit untersagt. Personal-Training und Elektrostimulationstraining sind in den Räumen eines Fitnessstudios aber zulässig, wenn der Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt wird. Der Trainer darf hinzukommen, da der Sportcharakter im Vordergrund steht und es sich nicht pauschal um eine Freizeitaktivität handelt, informierte das Landratsamt.

Die Agentur für Arbeit widersprach am Dienstag eines Pressemitteilung des Landratsamtes vom Vortag. Es habe keine „IT-Kompetenzschulung“ in der Agentur für Arbeit Schwandorf gegeben, bei der sich Mitarbeiter anstecken hätten können. Es seien somit auch keine Mitarbeiter von der angesprochenen Quarantäne betroffen. Die Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter weisen daher explizit darauf hin, dass Termine für persönliche Beratungsgespräche weiterhin stattfinden und wahrzunehmen sind. Der Hygiene- und Gesundheitsschutz werde dabei jederzeit sichergestellt.

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