Schwandorf
12.03.2021 - 17:11 Uhr

Corona: Schwandorf mit Inzidenz über 200

Der Landkreis Schwandorf überschreitet die Corona-Inzidenz-Marke von 200. Er weist inzwischen den dritthöchsten Wert aller 71 Landkreise in Bayern auf.

Symbolbild: Christophe Gateau

88 neue Fälle waren es am Donnerstag, insgesamt 5528 Corona-Infektionen sind nun im Landkreis registriert. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird am Freitag vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) übereinstimmend mit 206,3 angegeben. Die Zahl der Todesfälle hat sich um zwei auf 119 erhöht. Verstorben sind ein 84-jähriger Mann und eine 92-jährige Frau, die beide zu Hause gewohnt hatten. Zu bereits mitgeteilten kleineren Ausbrüchen in Sozialstationen, Heimen, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern oder Betrieben wurden aufgrund von Reihentestungen einzelne neue Fälle diagnostiziert. Geschlossen ist die Notgruppe der Kinderkrippe St. Marien in Oberviechtach.

Dass das Landratsamt am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen hat, hängt nicht damit zusammen, dass am Freitag die Inzidenz von 200 überschritten wurde. Bereits am Montag hatte die Behörde im Hinblick auf die neu in Kraft getretene Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angekündigt, dass in den nächsten drei Wochen jeweils am Freitag die maßgebliche Inzidenzeinstufung für die folgende Schul- und Kita-Woche amtlich bekanntgemacht wird. Für den Schulbetrieb gilt in der nächsten Woche, dass in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht stattfindet. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt in der nächsten Woche, dass die Einrichtungen geschlossen sind. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung. Neu ist dabei, dass bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.

Deutschland und die Welt14.04.2021

Ausdrücklich weist das Landratsamt darauf hin, dass die Überschreitung der Inzidenz von 200 zu keiner Verschärfung der Vorgaben geführt hat. Das vorgenannte Erfordernis eines negativen Testergebnisses gilt landesweit und inzidenzunabhängig. Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht bereits Verschärfungen ab einer Inzidenz von mehr als 100 vor. Weitergehende Regelungen für eine Inzidenz von mehr als 200 gibt es aktuell nicht.

Die Freiwilligenagentur der Lernenden Region Schwandorf hat die Corona-Hilfeliste um die Rubrik „Fahrten zum Impfzentrum“ erweitert. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Freiwillige und Nachbarschaftshilfen gemeldet, um Fahrten ins Impfzentrum für Menschen ohne Fahrgelegenheit anzubieten. Die Liste ist abrufbar unter www.lernreg.de und wird laufend aktualisiert. Weitere Freiwillige können sich unter info[at]lernreg[dot]de unter Nennung der üblichen Kontaktdaten und des entsprechenden Einsatzgebietes melden.

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