Mit 319 Fällen vom Donnerstag und am Freitag zunächst 148 (Stand gegen 16.30 Uhr) liegt die Gesamtzahl der Corona-Fälle, die seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf statistisch verzeichnet worden sind, bei 50 547. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in den zehn Tagen seit dem 29. März neunmal gefallen und nur am 4. April geringfügig gestiegen. Sie lag am Donnerstag bei 1142,9 und steht nun bei 1116,7. Unter 1000 lag die Inzidenz zuletzt am 17. März.
Verstorben ist eine 89-jährige, geimpfte Heimbewohnerin. Die Zahl der Todesfälle steigt damit auf 273. Der Anteil des hochansteckenden Omikron Subtyps BA.2 an allen neuen Infektionen ist erstmals seit seinem Auftreten Ende Februar nicht weiter gestiegen. Der Anteil liegt laut Gesundheitsamt in dieser Woche bei demselben Wert wie in der Vorwoche, nämlich bei 64 Prozent.
Zum 1. Mai werden die generellen Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung eingestellt. Damit wird dem erwarteten Rückgang der Infektionszahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungssaison für Atemwegserreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt.
Bis zum 30. April wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. "Somit kann den bei kälterem Wetter noch häufig bestehenden Übertragungsgelegenheiten in Innenräumen und den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülern nach den Osterferien wirksam begegnet werden", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31. August 2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu testen.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.