Schwandorf
22.04.2020 - 17:01 Uhr

Corona: Tests, Bescheide und viel Arbeitsaufwand

Mit drei neuen Fällen ist die Zahl der positiv auf Corona getesteten Personen am Mittwoch im Landkreis Schwandorf auf 421 gestiegen. Als genesen sind jetzt insgesamt 269 Personen eingestuft. Für Geschäfte gibt's jetzt eine Checkliste.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Lagebesprechung des Landratsamtes vom Mittwoch. Sie läuft täglich in einer Videokonferenz ab. Screenshot: Landratsamt Schwandorf/exb
Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Lagebesprechung des Landratsamtes vom Mittwoch. Sie läuft täglich in einer Videokonferenz ab.

Die Anzahl der Genesenen beruht auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des Robert-Koch-Instituts orientiert. Fälle gelten zum Beispiel als genesen, wenn keine Symptome vorliegen und der Erkrankungsbeginn oder das Meldedatum länger als zwei Wochen zurückliegen. Bei Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, gelten andere Fristen.

Der Arbeitsaufwand beim Landratsamt ist beträchtlich, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Zahl der förmlichen Bescheide sei deutlich angewachsen. Bislang wurden 1465 Personen aus dem Landkreis zu einer häuslichen Quarantäne verpflichtet. Etwa 200 Bußgeldbescheide sind zu Verstößen gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen ergangen, und in einigen Fällen war über Anträge auf Ausnahmen von den Betriebsschließungen zu entscheiden.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Landratsamt zusätzlich gebeten darauf hinzuweisen, dass die Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts jetzt online gestellt ist. Das Dokument ist auf der Seite www.stmgp.bayern.de/corona virus in der Rubrik "Informationen für besondere Personengruppen" abrufbar.

Die Checkliste betrifft alle Geschäfte - sowohl jene, die auch in den letzten Wochen geöffnet haben durften als auch die Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels, die infolge der Erleichterungen diese oder ab nächste Woche öffnen dürfen. Die Betreiber haben ein Schutz- und Hygienekonzept (zum Beispiel Einlass, Mund-Nasen-Bedeckung) und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen. Die Betreiber der Geschäfte, die ab dem 27. April öffnen dürfen, haben zum Beispiel durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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