Schwandorf
08.10.2021 - 16:47 Uhr

Corona-Teststellen im Landkreis Schwandorf verlangen ab Montag zehn Euro

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag im Landkreis Schwandorf bei 46,5. Ab Montag kann sich nur noch ein eingeschränkter Personenkreis kostenlos auf Corona testen lassen. Dafür wird das Impfangebot noch komfortabler.

Symbolbild: Rolf Vennenbernd

Im Landkreis Schwandorf wurden am Mittwoch und Donnerstag insgesamt 19 neue Covid-19-Infektionen ausgemacht. Hieraus ergibt sich laut RKI für Freitag eine Inzidenz von 46,5. "Die Gesamtzahl der Coronafälle steigt somit auf 9.132 seit Pandemiebeginn", teilt Manuel Lischka, der stellvertretende Pressesprecher des Landratsamtes, mit.

Die Hospitalisierungsrate der letzten sieben Tage beträgt 268 und liegt damit unter dem kritischen Wert von 1.200. Demzufolge steht die Krankenhausampel in Bayern weiter auf grün.

Was sich an Teststellen ändert

Nachdem ab 11. Oktober nur noch bestimmte Personengruppen auf Kosten des Bundes Testungen in Anspruch nehmen können, ergeben sich auch an den Teststellen der Hilfsorganisationen ab diesem Tag Änderungen im Ablauf. Alle Bürger, die zum weiterhin berechtigten Personenkreis gehören, müssen für die Inanspruchnahme eines kostenlosen PoC-Antigentests ihre Berechtigung nachweisen.

Test nur mit Barzahlung

Alle nicht anspruchsberechtigten Personen können weiterhin eine Testung erhalten, müssen jedoch die Kosten selbst tragen. An den Teststellen der Hilfsorganisationen im Landkreis Schwandorf entstehen aktuell Kosten in Höhe von zehn Euro. Es ist nur Barzahlung (Betrag passend bereithalten) möglich. Die Angebote der Hilfsorganisationen werden auch künftig fortlaufend an den Bedarf angepasst. Entsprechend werden Öffnungszeiten und Teststellen im Internet unter www.etermin.net/coronatest regelmäßig aktualisiert.

Zur Auffrischung

Ab sofort können sich alle Personen, die im Januar bzw. Februar ihre Zweitimpfung verabreicht bekamen, telefonisch unter 09433/318 951 0 einen Termin für eine sogenannte Booster- also Auffrischungsimpfung buchen. Dies sind primär Menschen über 80 Jahre sowie die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen bzw. Krankenhäusern.

Mindestabstand einhalten

Derzeit ist man im Impfzentrum immer wieder mit Personen konfrontiert, die den Mindestabstand von drei beziehungsweise vier Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech bzw. Moderna) nicht einhalten möchten und folglich zu früh zur Zweitimpfung kommen. Manuel Lischka weist darauf hin, dass diese Impfwilligen von den Mitarbeitern des Impfzentrums abgewiesen werden müssen, da eine Verkürzung des Mindestabstands gegen die Zulassung verstößt und das Impfzentrum nicht für etwaige Folgen (unzureichende Wirkung/Impfdurchbruch) haftet. Um den maximalen Impfschutz der jeweiligen Präparate gewährleisten zu können, muss der zeitliche Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung unbedingt eingehalten werden.

Für Frühaufsteher

In der nächsten Woche bietet das Impfzentrum spezielle Öffnungszeiten an. So haben am Mittwoch Frühaufsteher bereits ab 7 Uhr morgens die Möglichkeit sich gegen Covid-19 schützen zu lassen. Am Donnerstag hat das Nabburger Impfzentrum bis 20 Uhr abends geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten: Samstag, 9 bis 12 und 13 bis17 Uhr (hier auch Drittimpfungen mit Termin); Sonntag geschlossen; Montag, 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr; Dienstag geschlossen; Mittwoch "Early Bird Impfaktion" von 7 bis 12 und 13 bis 16 Uhr; Donnerstag "After Work Impfaktion" von 11 bis 15 und 16 bis 20 Uhr.

Oberpfalz25.05.2022
 
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