Der Richter wollte hören, weshalb er sich zu einer massiven Bedrohung per SMS verstieg. Die beiden Männer waren befreundet. Doch dann war Schluss, als die Freundin vom einen zum anderen wechselte. Da griff der 32-Jährige zum Handy und schrieb: "Ich komme. Und dann hast du nur noch drei Finger." Später fügte er hinzu. "Feige Sau!"
Ja, gestand der Angeklagte, das sei schon so gewesen. Geschrieben unter Einwirkung von damals viel Alkohol. Doch das ließ der Richter nicht gelten. Denn immerhin habe es sich um die Androhung einer schweren Körperverletzung gehandelt. Sehr gezielt und überlegt abgesetzt.
Die Strafsache war in einer knappen halben Stunde erledigt. "Nehmen Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück", empfahl der Vorsitzende dringend. Das tat der Angeklagte. Deshalb wird nun eine Haftstrafe von vier Monaten fällig. Allerdings ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.












 
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