Wohl der Kommune, die keine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat erhält. Denn: Diese Gemeinden strotzen in der Regel vor Steuerkraft. Im Landkreis Schwandorf sind das 5 von 33 Kommunen. Weitere acht erhalten weniger Geld aus dem Topf, der für den Landkreis Schwandorf mit 63,4 Millionen Euro gefüllt ist. Die Zahlen des Bayerischen Landesamts für Statistik verbreitete am Donnerstag Landtagsabgeordneter Tobias Gotthardt (FW; Kallmünz).
Alleine der Schwandorfer Kreiskämmerer Jochen Manz kann für das kommende Jahr von dieser Summe 27,65 Millionen Euro in den Haushalt einplanen. Das sind rund 2 Millionen Euro mehr als 2022. Knapp 35,73 Millionen Euro gehen an 28 Kommunen. Fünf gehen leer aus: Das sind – wie schon 2022 – Neunburg vorm Wald, Stulln, Wackersdorf und Winklarn. Ebenfalls auf Zuweisungen verzichten muss im kommenden Jahr Wernberg-Köblitz, die Marktgemeinde hatte 2022 noch knapp 600 000 Euro erhalten. Weil sich die Schlüsselzuweisungen aus der Steuerkraft der einzelnen Kommunen errechnen, ist das für die Marktgemeinde auch eine gute Nachricht.
Die höchsten Schlüsselzuweisungen bekommt im kommenden Jahr die Große Kreisstadt Schwandorf mit 9,15 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von rund 2,1 Millionen und ist damit der nach der Summe größte Zuwachs im Landkreis. Mehr als versechsfacht hat sich die Summe für Fensterbach, allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau. Gut 173 000 Euro erhält die Gemeinde kommendes Jahr, 2022 waren es nur 24000 Euro. Der Markt Schwarzenfeld (von gut 1,1 Millionen auf knapp 1,5 Millionen) und die Stadt Nabburg (von 193000 auf 376000 Euro) können ebenfalls deutlich höhere Zuweisungen einplanen.
Altendorf, Bodenwöhr, Gleiritsch, Guteneck, Oberviechtach, Schönsee, Schwarzach und Steinberg am See bekommen 2023 weniger Geld aus dem Topf als noch dieses Jahr. Neben Wernberg-Köblitz, das ganz leer ausgeht, hat Schönsee mit einem Rückgang um knapp 170 000 auf 445 000 Euro nach der Summe höchsten "Abschlag" zu verkraften.
Geld vom Freistaat
- Schlüsselzuweisungensind eine der zentralen Einnahmequellen der bayerischen Kommunen und Teil des kommunalen Finanzausgleichs.
- Ziel:Sie sollen Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen abmildern.
- Verwendung: Gemeinden und Landkreise können sie frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden.
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